Hallo Ihr. Ich stehe ein bisschen auf dem Schlauch.
Wir haben Klage eingereicht und restliche vorgerichtliche RA-Gebühren eingeklagt, sowie restlichen Schadenersatz. Die Gegenseite hat im schriftlich Vorverfahren alles bezahlt und wir haben die Hauptforderung für erledigt erklärt und die Kosten der Beklagten auferlegt. Nun möchte ich einen KFA stellen und frage mich, wie ich die vorgerichtlichen RA-Gebühren anrechnen lasse. Es handelt sich hierbei um knapp 30 €, welche mit Klageantrag Ziffer 2 angefordert wurden. Streitwert ist ca. 300 €. Rechne ich hier die 0,65 Geschäftsgebühr aus einem Streitwert von 300,00 € an?
KFA: anteilige Geschäftsgebühr anrechnen
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Richtig.karibikblume hat geschrieben: Rechne ich hier die 0,65 Geschäftsgebühr aus einem Streitwert von 300,00 € an?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.