Beratungshilfe (StrafR)
Verfasst: 10.08.2018, 08:24
Hallo zusammen,
die Mandantin beauftragte uns, da ihr das Vortäuschen einer Straftat vorgeworfen wurde. Sie hat vom Gericht einen Beratungshilfeschein erhalten hierzu. Ich habe bei der Mandantin bereits den Eigenanteil zur Beratungshilfe abgerechnet. Wir haben in der Sache erst mit der Staatsanwaltschaft korrespondiert (auch Akteneinsicht eingeholt) und nun ist das Verfahren zum Amtsgericht abgegeben worden.
Soweit mir in Erinnerung geblieben ist, gilt doch der Beratungshilfeschein in Strafsachen lediglich für eine Beratung, richtig?
Ist es richtig, dass ich hier aufgrund der Beratungshilfe nur die Gebühr von 35 Euro (Nr. 2501) gegenüber der Staatskasse abrechnen kann? Und kann ich hier die Kopien von der Akteneinsicht mit abrechnen?
Stelle ich dann der Mandantin für alles was jetzt noch kommt eine normale Gebührenrechnung aus?
Gruß
Sputnik85
die Mandantin beauftragte uns, da ihr das Vortäuschen einer Straftat vorgeworfen wurde. Sie hat vom Gericht einen Beratungshilfeschein erhalten hierzu. Ich habe bei der Mandantin bereits den Eigenanteil zur Beratungshilfe abgerechnet. Wir haben in der Sache erst mit der Staatsanwaltschaft korrespondiert (auch Akteneinsicht eingeholt) und nun ist das Verfahren zum Amtsgericht abgegeben worden.
Soweit mir in Erinnerung geblieben ist, gilt doch der Beratungshilfeschein in Strafsachen lediglich für eine Beratung, richtig?
Ist es richtig, dass ich hier aufgrund der Beratungshilfe nur die Gebühr von 35 Euro (Nr. 2501) gegenüber der Staatskasse abrechnen kann? Und kann ich hier die Kopien von der Akteneinsicht mit abrechnen?
Stelle ich dann der Mandantin für alles was jetzt noch kommt eine normale Gebührenrechnung aus?
Gruß
Sputnik85