Kfa Sozialrecht ohne Kostenentscheidung ?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Trine
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#1

03.08.2018, 10:21

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage im Sozialrecht.

Wir waren im Widerspruchsverfahren und Klageverfahren tätig. In der mündlichen Verhandlung wurde durch den Beklagten anerkannt. Es liegt mir nur das Protokoll der Sitzung vor mit dem entsprechenden Anerkenntnis. Über die Kosten fiel kein Wort. Das Protokoll ist schon ein Jahr alt.

Könnte ich jetzt trotzdem einen Kfa beantragen über

2302 Geschäftsgebühr
3102 Verfahrensgebühr
3106 Terminsgebühr

Was meint ihr? oder die Kosten direkt bei dem Beklagten einholen?

Liebe Grüße und einen kurzen Freitag wünsche ich allen.

:wink2
:thx
Trine
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#2

03.08.2018, 10:29

also quasi so würde mein kfa aussehen?!

Geschäftsgebühr (sozialrechtl.) Nr. 2302 VV 345,00 €
Verfahrensgebühr (sozialrechtl.) Nr. 3102 VV 300,00 €
Anrechnung Geschäftsgebühr (sozialrechtl.) Nr. 2302 VV -172,50 €
Terminsgebühr (sozialrechtl.) Nr. 3106 VV 280,00 €
Dokumentenpauschale (s/w) Nr. 7000 1.a) VV RVG (132 Seiten) 37,30 €
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 €

Netto-Gesamtsumme 809,80 €
19,00 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 153,86 €
Rechnungsbetrag 963,66 €

würdet ihr so mitgehen? Oder gibt's Einwände wegen meines KFAs?
:thx
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Adora Belle
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#3

03.08.2018, 10:35

Du benötigst ein Kostenanerkenntnis oder eine eine Kostenentscheidung.
Trine
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#4

03.08.2018, 10:43

Adora Belle hat geschrieben:Du benötigst ein Kostenanerkenntnis oder eine eine Kostenentscheidung.
und wie bekomme ich die Kostenentscheidung?
:thx
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Adora Belle
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#5

03.08.2018, 10:52

Antrag stellen.
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