Gerichtskosten bei Klage + Widerklage mit Teilanerkenntnis

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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jurex
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#1

30.07.2018, 16:56

Hallo, vielleicht kann hier ja jemandhelfen:

Zu einer Klage (110.000) erging ein Schlussurteil und im gleichen Zuge erging zur Widerklage (160.000) auf Grund 90%igem Anerkenntnis und Rücknahme der restlichen 10% ein Teilanerkenntnisurteil.

Nun wurde seitens des Gerichts eine 3-fache Gebühr aus 270.000 bestimmt, was unseres Erachtens nicht fair/korrekt erscheint, da die Widerklage eben anerkannt wurde, bzw. im übrigen zurückgenommen wurde und
somit doch eigentlich für den Teil nur eine einfache Gebühr (1211 GKG) anfallen sollte.

Was sagt ihr dazu?
DKB
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#2

30.07.2018, 20:33

Die Gerichtskostenrechnung ist völlig korrekt, Voraussetzung für eine Ermäßigung gem. KV 1211 GKG ist, dass sich der gesamte Verfahrensgegenstand ( also Klage und Widerklage ) durch einen oder mehrere Ermäßigungstatbestände erledigt hat. Vorliegend ist über den Verfahrensteil Klage ein streitiges Schlussurteil ergangen und nur über den Verfahrensteil Widerklage ein Teilanerkenntnisurteil, dazu eine Teilrücknahme. Teilermäßigungen gibt es nicht, entweder alles oder gar nichts.
jurex
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#3

31.07.2018, 10:19

Okay, dann vielen Dank für die Antwort!
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