Anrechnung? Abgerechnet 2,5 GG, tituliert 1,3 GG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Kikki
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#1

24.07.2018, 15:17

Hallo Leute,

folgende Frage:
Wie hoch ist der Satz der Anrechnung, wenn 2,5 GG abgerechnet wurde, das Gericht aber 1,3 GG zugesprochen hat (PKH-Sache)? Das Gericht hat 0,75 angesetzt. Meiner Meinung nach müsste 0,65 angerechnet werden oder liege ich damit falsch?
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Tigerle
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#2

24.07.2018, 15:39

Mit wem habt Ihr die 2,5 abgerechnet? Wenn Ihr die mit dem Mandanten abgerechnet habt und dieser bezahlt hat, dann hat das Gericht recht und es müssen 0,75 angerechnet werden (im PkH-Antrag).

Bei der Abrechnung gegenüber dem Gegner, wenn hier ein Kostenfestsetzungsantrag/Kostenausgleichsantrag erstellt wird, und eventuell Differenzgebühren geltend gemacht werden, dann nur 0,65 anrechnen.

Es kommt also drauf an für wen die Anrechnung gilt.
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