Gegenstandswert bei Vertretung des Antragsgegners im MV

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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dondax
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#1

24.07.2018, 12:48

Hallo Ihr Lieben,

ich stehe gerade völlig auf dem Schlauch und bin etwas verwirrt :-?

Ich soll eine Abrechnung für unseren Mandanten vorbereiten, wir haben den Mandanten (bis jetzt ausschließlich) im Mahnverfahren vertreten und für ihn Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt. Nun weiß ich nicht so recht, ob ich für die Abrechnung der Nr. 3307 VV RVG den Gegenstandswert ausschließlich aus der Hauptforderung ansetze oder die Nebenforderungen mit einbeziehe. Im RVG für Anfänger steht ja, dass der Betrag zugrunde zu legen ist, wegen dessen der Widerspruch eingelegt wurde - das wäre ja der Gesamtbetrag einschließlich Nebenforderungen. Andererseits heißt es ja auch, dass der Streitwert des gerichtlichen Verfahrens maßgebend ist - in dem Fall würde man die Nebenkosten ja nicht mit einbeziehen.

Habe schon überall im Netz und in den Büchern geschaut - finde aber irgendwie nur widersprüchliche Aussagen??


Kann mir einer von Euch vielleicht einen Tipp geben, wie man das nun richtig abrechnen muss?


Vielen Dank schon einmal für jede Hilfe :knutsch
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SiBa
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#2

24.07.2018, 12:56

Kaffee erreicht Stellen, wo Motivation nur schwer hinkommt!
Einen schönen Tag euch allen... :wink1
dondax
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#3

24.07.2018, 19:09

ok super, danke schön. Also nehme ich nur die Hauptforderung als Gegenstandswert - schade eigentlich :pfeif

:thx
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