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Scheidungsverfahren abrechnen

Verfasst: 24.07.2018, 09:31
von Trine
Hallo zusammen,

ich bin neu hier. Habe seit letzter Woche einen neuen Job als RFA und mache nur Kostenrecht und ZV. Allerdings habe ich dies seit 10 Jahren nicht mehr so intensiv gemacht.

Nun kämpfe ich mich durch jede Akte einzeln durch, erstmal um wieder rein zu finden, mache ich nur Kostenrecht.

Nun habe ich eine Scheidungsakte auf den Tisch, das habe ich mal in der Ausbildung vor 18 Jahren gemacht. ICH SCHREIE UM HILFE :sad:

Erstmal habe ich mich schon belesen, dass die Gebühren jeder Mdt. selbst trägt, und die RSV die Kosten in der Regel nicht übernehmen. GK werden geteilt (2,0 GKG fallen an, richtig?). ich muss wieder vom Urschleim anfangen. :patsch

Nun zur Sache selbst.

Wir wurden lediglich zum Haupttermin in Scheidungs- und Folgesachen beauftragt. Es erging ein Beschluss: 1. Die Ehegatten werden geschieden. 2. im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der DRV zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von... auf das vorhandene Konto übertragen. Ein Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse im Wertausgleich bei der Scheidung findet nicht statt. 3. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Zudem gibt es ein Protokoll und es wurde nachfolgender Vergleich geschlossen: .... 4. Beide Parteien verzichten welchselseitig auf nachehelichen Ehegattenunterhalt und nehmen diesen Verzicht wechselseitig an. 5. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass der GW für den vorstehenden Vergleich auf 39000 € zu bemessen ist. 6. Die Kosten der Grundbuchumschreibung trägt die Antragstellerin.

GW für das Verfahren 10.920 €
festgesetzt bestehend aus
7800 € für Ehesachen
3120 € für VA

für den nicht rechtshängigen Vergleichsschluss 39000 €


die RAin meint, ich solle eine TG und eine Einigungsgebühr abrechnen. Aber was ist denn mit der Verfahrensgebühr?

Meine KN müsste doch so aussehen oder?

1,3 VG
0,8 VG
1,2 TG
1,0 EG
1,5 EG

mit den Streitwerten wann ich welchen nehmen muss, habe ich absolut keine Ahnung und bin völlig überfordert. Ich hoffe auf gute Tipps in diesem Forum, dass ich schnell viel lernen kann.

Liebe Grüße Trine :thx

Re: Scheidungsverfahren abrechnen

Verfasst: 24.07.2018, 09:52
von Trine
neuer Vorschlag:

1,3 VG 10920 €
0,8 VG 39000 €
Prüfung § 15 III
1,2 TG 49920 €
1,5 EG 39000 €
PTE
UST

Re: Scheidungsverfahren abrechnen

Verfasst: 25.07.2018, 10:44
von Anahid
Meiner Meinung nach ist Deine Rechnung absolut richtig.

Re: Scheidungsverfahren abrechnen

Verfasst: 25.07.2018, 11:19
von Trine
Ganz lieben Dank für die Rückmeldung. Freue ich mich über meine richtige Abrechnung :-)