Nachfestsetzung Einigungsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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MehlamKnie
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#1

23.07.2018, 11:41

Liebe Alle,

ich sitze mit einem großen Fragezeichen im Kopf vor einem Kostenfestsetzungsbeschluss (Ausgleichung - 1/3 Kläger zu 2/3 Beklagte (wir) und hoffe auf Eure Hilfe. :kopfkratz

Sachverhalt:
Im Kostenfestsetzungsverfahren haben wir uns mit der Gegenseite über den Anfall einer Einigungsgebühr nach 1003, 1000 RVG gestritten.
Gemäß nun erlassenem KFB wurde dem Kläger die Einigungsgebühr zugesprochen. Wir haben diese nicht beantragt.

Frage:
Da für uns laut Begründung des Gerichts im KFB in jedem Fall auch die Einigungsgebühr angefallen sein dürfte, kann ich dann jetzt Nachfestsetzung beantragen?

Ich bin mir nicht sicher, weil es ja heißt, dass der Nachfestsetzungsantrag als unzulässig verworfen werden kann, wenn er Kostenpositionen enthält, über die bereits im ersten KFB rechtskräftig entschieden worden ist. Letztendlich ist doch aber nur über die Einigungsgebühr für den Kläger rechtskräftig mit dem ersten KFB entschieden worden. Da wir sie ja aber nicht beantragt haben, ist doch darüber auch nicht entscheiden worden ?! Oder schließt diese Vorschrift uns mit ein?

Ich danke vorab. Beste Grüße Melanie
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#2

23.07.2018, 12:58

Ich würde sof. Beschwerde einlegen.
Das Gericht hätte die Einigungsgebühr für euch v.A.w. auch ohne Antrag berücksichtigen müssen (BGH, III ZB 42/05, Rn. 10, juris; OLG Oldenburg 9 W 32/92; Herget in: Zöller ZPO, 30. Auflage, §106 Rn. 2).

Eine Nachfestsetzung wäre m.E. trotzdem möglich.
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#3

23.07.2018, 14:03

Hast du den gegnerischen Kfa nicht vorher zur Stellungnahme erhalten? Falls nicht, kannst du das jetzt problemlos über die Beschwerde machen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#4

23.07.2018, 15:52

Ich meine, eine Nachfestsetzung ist machbar. Ihr habt die Gebühr nicht beantragt, so dass darüber auch noch gar nicht entschieden worden ist.
~ Grüßle ~
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#5

24.07.2018, 08:15

Guten Morgen zusammen,

@icerose: Doch doch, haben wir. Wir haben ja dann die Einigungsgebühr bestritten und entsprechende Argumente gebracht, allerdings hat das Gericht das anders gesehen und den KFB dann mit der Einigungsgebühr für die Gegenseite erlassen. Uns wurde sie aber nicht zugesprochen, weshalb ich jetzt eine Nachfestsetzung beantragen wollen würde.

Danke für die übrige Hilfe.

Viele Grüße, Melanie
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#6

24.07.2018, 09:31

Ach so ist das. Dann aber fix den Nachfestsetzungsantrag raus.
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#7

24.07.2018, 10:23

Ich habe jetzt mal mit einem befreundeten Rechtspfleger gesprochen:

Er sagt, da wir die Einigungsgebühr noch nicht beantragt haben, sollte eine Nachfestsetzung möglich sein, ich soll aber einen entsprechenden Passus mit reinnehmen, dass falls die Nachfestsetzung abgelehnt wird, ich hilfsweise Rechtsmittel einlege. So haben wir alles umfasst. :)

Beste Grüße
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