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Re: Kosten für vorgerichtliche Tätigkeit im MV bei eigenen K

Verfasst: 11.07.2018, 21:27
von FrauCEE
Bringst du nicht eher etwas durcheinander?
vorgerichtliche Mahnkosten kannst du in den MB reinnehmen, wenn ihr im Namen des Mandanten einen Forderung gelten machen wollt, aber wenn Forderung RA gegen eigenen Mandanten geht das nicht, macht ja auch keinen Sinn
ich kann mir nicht vorstellen, dass es wirklich so ein Urteil gibt