Abrechnung Schlichtung Nachbarschaftsstreit

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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kohli
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#1

04.07.2018, 11:29

Ich brauche mal eure Hilfe.
Ich soll gegenüber dem Mandanten die Teilnahme meines Chefs an einer Schlichtung in einem Nachbarschaftsstreit abrechnen. Eigentlich alles logisch, aber er hat mit dem Mandanten vereinbart, dass er für die Teilnahme an der Schlichtung 300,00 € plus Steuern erhält. Nachdem die Schlichtung erfolgreich war, soll ich jetzt noch zusätzlich eine Einigungsgebühr von 1,5 nach 5.000,00 € abrechnen. Ist das zulässig, er hat ja eigentlich eine Honrarvereinbarung mit dem Mandanten abgeschlossen. Auch den Streitwert finde ich etwas hoch. Es ging um Unterlassungen (Betreten des Nachbargrundstücks, Entfernen von Schnittgut vom Nachbargrundstück und um den Grenzverlauf - der wird jetzt neu vermessen - die anderen Punkte waren eigentlich schon vor der Schlichtung erledigt).
:thx
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#2

04.07.2018, 11:34

Zulässig ist das, wenn die Vereinbarung entsprechend getroffen wurde.
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AliceImWunderland
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#3

04.07.2018, 11:35

Wenn eine Honorarvereinbarung getroffen wurde, muss man sich eigentlich daran halten. ;)
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#4

04.07.2018, 12:02

Darum sag ich ja, es kommt auf die Vereinbarung an. Oben steht "für die Teilnahme an der Schlichtung". Das kann alles mögliche heißen.
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#5

04.07.2018, 12:05

Adora Belle hat geschrieben:Darum sag ich ja, es kommt auf die Vereinbarung an. Oben steht "für die Teilnahme an der Schlichtung". Das kann alles mögliche heißen.

Meine Antwort hat sich mit deiner überschnitten. Sie war nicht auf deine Antwort bezogen. :mrgreen:
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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