Wertberechnung Wohnrecht abkaufen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Katie
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#1

29.06.2018, 10:32

Hallo,
hab da mal eine Frage. Wir haben eine 68-jährige Mdtin., die ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht hat. Wir haben sie außergerichtlich vertreten, da sie sich aufgrund von Streitigkeiten das Wohnrecht jetzt abkaufen lassen wollte. Hier haben wir auch einen entsprechenden Vergleich geschlossen.
Bei der Wertberechnung haben wir hier § 14 Abs. 1 Bewertungsgesetz herangezogen und somit 18,42 Jahre x der jährlichen Kaltmiete angesetzt.
Die Rechtsschutz ist nun der Ansicht, dass wir den Wert über § 52 IV GNotKG -mit dann nur 10 Jahren - berechnen müssen.
Wie seht Ihr das?
Danke schon mal im Voraus.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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#2

29.06.2018, 12:37

Ich würde nach §23 III RVG eine entsprechende Anwendung des GNotKG annehmen. Ich wüsste nicht auf welcher Grundlage man das Bewertungsgesetz heranziehen kann.
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