Abrechnung Mietrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Nicolex3
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#1

28.06.2018, 12:38

Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Akte zum Abrechnen auf dem Tisch. Kurzer Sachverhalt: Unsere Mandantin (Mieterin einer Wohnung) wurde von einem anderen Mieter im Haus bedroht, beschimpft und und und.. Wir haben sodann den Vermieter unserer Mandantin angeschrieben, dass er dafür Sorge tragen soll, dass sich der Mieter an die Hausordnung hält, sodass unsere Mandantin angstfrei in ihre Wohnung kann. Die Deckung der Rechtsschutzversicherung habe ich. Aber wie hoch setzte ich den Gegenstandswert an? Hat jemand vielleicht eine Idee?

Danke schonmal für eure Hilfe :)

Liebe Grüße
CeNedra
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#2

28.06.2018, 12:54

Bei einer Nachbarschaftsstreitigkeit, in der es um UNterlassung von Bedrohungen ging hat das Gericht 3.000 € als Streitwert festgelegt.

Gefunden hab ich noch: Abmahnung wegen der Beleidigung oder Bedrohung von Mitmietern: 20 % der Jahresmiete (AG Luckenwalde, Urt. v. 18.04.2000 – 2 C 290/99). Das wären dann eher 1.000 - 1.500 €

Sonst gibts immer noch § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG mit 5.000 € "mehr oder weniger" für alles, was nicht beziffert werden kann.
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