Einigungsgebühr im Ordnungsmittelverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Naturini
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#1

28.06.2018, 10:29

Hallo,

ich habe hier ein Verfahren wo eine Umgangsvereinbarung getroffen wurde. Die GS hat sich an die Vereinbarung nicht gehalten, so dass wir einen Ordnungsmittelantrag gestellt haben. Jetzt hat ein GT stattgefunden und es wurde ein Vergleich geschlossen. Kann ich hier eine Vergleichsgebühr abrechnen und wenn ja nach welcher Nummer? Für die anderen Gebühren nehme ich ja die 3309 und die 3310.
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