2 PV auf Beklagtenseite
Verfasst: 26.06.2018, 19:38
Ich habe folgenden Fall:
Nach einem Unfall vertreten wir 2 Geschädigte in 2 Verfahren vor verschiedenen Kammern desselben Landgerichts.
Beide Kläger sind nicht rechtsschutzversichert und haben bereits über 2.500,00 EUR Gerichtskosten verauslagen müssen.
In beiden Verfahren identisch erhebt die beklagte Mietwagenfirma und ihre Versicherung routinemäßig den Vorwurf eines abgesprochenen Unfalls und vertritt den Fahrer nicht. Dieser hat einen eigenen PV, der sich bestellt, Abweisung beantragt, im Termin erscheint, nichts sagt und am Ende vollständig abrechnet.
So geschehen in der einen Sache. Die Kammer hat den Vorwurf der Manipulation als unsinnig abgetan, vollständige Haftung gesehen und nur an der Schadenhöhe einige Euronen nicht zugesprochen.
Durch die zwei PVs auf Beklagtenseite kommt dabei trotz nur 7 % Kostenlast des Klägers eine erhebliche Kostentragung auf ihn zu, weil auf Beklagtenseite nicht für einen PV 1,3 + 0,6 + 1,2 = 3,1 Gebühren angemeldet werden, sondern für zwei PVs 1,3 + 1,2 und 1,6 + 1,2 = 5,2 Gebühren.
Im noch laufenden Verfahren ist das Parallelverfahren und das dortige (rechtskräftige) Urteil natürlich bekannt. Die andere Kammer wird aller Voraussicht nach identisch entscheiden.
Nun meine Frage:
Wenn ich im zweiten Verfahren eine genau so positive Entscheidung annehme, also eine prozentual winzige Kostenlast unseres Klägers, sollte es doch möglich sein, den zweiten Beklagten-PV, der eh nichts beigetragen hat, kostenmäßig rauszuwerfen.
Es ist doch sowieso schwierig, die Berechtigung eines zweiten PV zu begründen. Die Mietwagenfirma geht wie beschrieben eigentlich immer vor, offensichtlich mit Erfolg.
Das möchte ich gerne ändern.
Ich möchte die Feststellung beantragen, dass nur die Kosten für einen PV für alle 3 Beklagte als gerechtfertigt angesehen und in der Kostenausgleichung berücksichtigt wird, wenn das Gericht (wie der Kläger und die andere Kammer) der Ansicht ist, der Manipulationsvorwurf sei an den Haaren herbeigezogen und dem Kläger eine kleine Kostenlast auferlegt wird.
Hat schon mal jemand mit so einem Antrag Erfahrungen gemacht?
Haltet Ihr so einen Antrag für erfolgversprechend?
Danke für Eure Geduld!
Nach einem Unfall vertreten wir 2 Geschädigte in 2 Verfahren vor verschiedenen Kammern desselben Landgerichts.
Beide Kläger sind nicht rechtsschutzversichert und haben bereits über 2.500,00 EUR Gerichtskosten verauslagen müssen.
In beiden Verfahren identisch erhebt die beklagte Mietwagenfirma und ihre Versicherung routinemäßig den Vorwurf eines abgesprochenen Unfalls und vertritt den Fahrer nicht. Dieser hat einen eigenen PV, der sich bestellt, Abweisung beantragt, im Termin erscheint, nichts sagt und am Ende vollständig abrechnet.
So geschehen in der einen Sache. Die Kammer hat den Vorwurf der Manipulation als unsinnig abgetan, vollständige Haftung gesehen und nur an der Schadenhöhe einige Euronen nicht zugesprochen.
Durch die zwei PVs auf Beklagtenseite kommt dabei trotz nur 7 % Kostenlast des Klägers eine erhebliche Kostentragung auf ihn zu, weil auf Beklagtenseite nicht für einen PV 1,3 + 0,6 + 1,2 = 3,1 Gebühren angemeldet werden, sondern für zwei PVs 1,3 + 1,2 und 1,6 + 1,2 = 5,2 Gebühren.
Im noch laufenden Verfahren ist das Parallelverfahren und das dortige (rechtskräftige) Urteil natürlich bekannt. Die andere Kammer wird aller Voraussicht nach identisch entscheiden.
Nun meine Frage:
Wenn ich im zweiten Verfahren eine genau so positive Entscheidung annehme, also eine prozentual winzige Kostenlast unseres Klägers, sollte es doch möglich sein, den zweiten Beklagten-PV, der eh nichts beigetragen hat, kostenmäßig rauszuwerfen.
Es ist doch sowieso schwierig, die Berechtigung eines zweiten PV zu begründen. Die Mietwagenfirma geht wie beschrieben eigentlich immer vor, offensichtlich mit Erfolg.
Das möchte ich gerne ändern.
Ich möchte die Feststellung beantragen, dass nur die Kosten für einen PV für alle 3 Beklagte als gerechtfertigt angesehen und in der Kostenausgleichung berücksichtigt wird, wenn das Gericht (wie der Kläger und die andere Kammer) der Ansicht ist, der Manipulationsvorwurf sei an den Haaren herbeigezogen und dem Kläger eine kleine Kostenlast auferlegt wird.
Hat schon mal jemand mit so einem Antrag Erfahrungen gemacht?
Haltet Ihr so einen Antrag für erfolgversprechend?
Danke für Eure Geduld!