Abrechnung Vergleich vor Berufung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Agni39
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#1

25.06.2018, 10:52

Hallo alle zusammen.

Es ist Montag, noch fast morgens, und ich bin auf der Suche nach Hilfe.
Ich habe das Forum durchsucht und bisher nichts passendes gefunden. Sollte ich es übersehen haben, bin ich auch für den Hinweis auf das passende Thema dankbar.

Folgendes Problem:
Wir haben vor Einlegung der Berufung mit der Gegenseite einen Vergleich geschlossen, wonach die Beklagte sich verpflichtet hat, den Teil, bzgl. dessen wir Berufung hätten einlegen wollen, an unseren Mdt zu zahlen.
Jetzt würde ich gern gegenüber der Rs die Abrechnung machen, aber irgendwie steh ich voll auf dem Schlauch. :pfeif
Würdet ihr eine vorzeitige Beendigung des Berufungsverfahrens und eine entsprechende Einigungsgebühr abrechnen oder eine Geschäftsgebühr und eine außergerichtliche Einigungsgebühr?
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Adora Belle
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#2

25.06.2018, 11:33

Solange der Gegenstand anhängig ist, kann keine GG entstehen.
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