PKH Vergütung / Erstattung Gegner

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Randfichte72
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#1

14.06.2018, 12:56

Hallo zusammen,
ich "knabbere" gerade an folgender Akte:

Zivilrechtsstreit, Mdt. ist Beklagter, hat PKH mit RZ. Wir gewinnen, Kosten des Verfahrens werden Gegenseite auferlegt. PKH Raten hat mdt. alle an Gericht gezahlt.

Wir rechnen PKH-Vergütung mit Staatskasse ab. Bezüglich des darüber hinausgehenden Betrages (Gegenstandswert waren 6.000 Euro) haben wir KFG gegen Gegner § 126 ZPO beantragt.

Gericht hat uns nun überzahlte PKH Raten erstattet, ebenso die PKH-Vergütung. Überzahlte Raten (200 Euro) gehen an Mdt. Mdt. fragt nun, woher er den Rest bekommt. Er hat vollumfänglich gewonnen.
Die PKH-Gebühren haben wir vom Staat, die holen sich das Geld vom Kläger zurück und schicken es dann an den Mandanten? Letzten Endes möchte der Mandant ja alle von ihm gezahlten Beträge wieder haben.

Richtig?
Viele Grüße Randfichte
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Adora Belle
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#2

14.06.2018, 13:09

Das Gericht hat doch kein Minus. Es hatte alle Kosten bereits vom Mandanten erhalten, und hat die jetzt zurückgezahlt, richtig? Da ist nix übergegangen, deshalb wird auch nichts mehr eingezogen.

Ihr müsst einen ganz normalen KFA für den Mandanten nach §104 ZPO gegen den Gegner stellen.
Randfichte72
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#3

14.06.2018, 14:00

ok, dann mache ich das mal. Dankeschön!
Den stelle ich trotz der PKH - Vergütungsabrechnung?
...
Kennt alle Akten auswendig
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#4

14.06.2018, 14:03

natürlich.
Der Mandant hat doch einen Erstattungsanspruch gegen die unterlegene Partei bzgl. der Kosten die er seinem RA (bzw. in diesem Fall der Staatskasse über die PKH-Raten) gezahlt hat. Und genau dafür ist die Kostenfestsetzung doch da.
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