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Vergleichsgebühr Terminsanwalt

Verfasst: 13.06.2018, 14:03
von silvana83
Hallo Ihr Lieben!

Wir haben für einen anderen Rechtsanwalt zwei Termine wahrgenommen und im zweiten Termin auch einen Vergleich geschlossen. Die Vergleichskonditionen hatte er mit dem eigentlichen Anwalt vorher besprochen.

Nun meine Frage: Kann ich die Vergleichsgebühr abrechnen oder steht diese dem eigentlichen Anwalt zu? Es gab hierzu im Vorfeld keine Gebührenabrede mit dem eigentlichen Anwalt.

Ich würde abrechnen
0,65 VG 3401
1,2 TG 3402
1,0 VG (bin mir aber nicht sicher).

Habt Ihr Ideen?

Re: Vergleichsgebühr Terminsanwalt

Verfasst: 13.06.2018, 21:13
von Sonnenblume1804
Hallo,

es sind meiner Meinung sogar zwei Einigungsgebühren angefallen also sprich beim Hauptbevollmächtigten und bei Euch.

Hauptbevollmächtiger: gibt ihm die Vorlage des Vergleichs. Also hat er mitgewirkt.

Terminsvertreter: handelt den Vergleich so aus und schließt ihn dann so ab (mitgewirkt)

LG :-)