Vergleichsgebühr Terminsanwalt
Verfasst: 13.06.2018, 14:03
Hallo Ihr Lieben!
Wir haben für einen anderen Rechtsanwalt zwei Termine wahrgenommen und im zweiten Termin auch einen Vergleich geschlossen. Die Vergleichskonditionen hatte er mit dem eigentlichen Anwalt vorher besprochen.
Nun meine Frage: Kann ich die Vergleichsgebühr abrechnen oder steht diese dem eigentlichen Anwalt zu? Es gab hierzu im Vorfeld keine Gebührenabrede mit dem eigentlichen Anwalt.
Ich würde abrechnen
0,65 VG 3401
1,2 TG 3402
1,0 VG (bin mir aber nicht sicher).
Habt Ihr Ideen?
Wir haben für einen anderen Rechtsanwalt zwei Termine wahrgenommen und im zweiten Termin auch einen Vergleich geschlossen. Die Vergleichskonditionen hatte er mit dem eigentlichen Anwalt vorher besprochen.
Nun meine Frage: Kann ich die Vergleichsgebühr abrechnen oder steht diese dem eigentlichen Anwalt zu? Es gab hierzu im Vorfeld keine Gebührenabrede mit dem eigentlichen Anwalt.
Ich würde abrechnen
0,65 VG 3401
1,2 TG 3402
1,0 VG (bin mir aber nicht sicher).
Habt Ihr Ideen?