Inanspruchnahme Mietkautionsversicherung neue Angelegenheit?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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suzette
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#1

13.06.2018, 09:03

Guten Morgen,

wir hatten ein Mietverhältnis gekündigt und zur Räumung sowie Zahlung der Mietrückstände aufgefordert. Es musste geklagt werden, woraufhin antragsgemäß Versäumnisurteil erging.

Jetzt haben wir uns an die Mietkautionsversicherung gewandt und die Kaution auch ausgezahlt bekommen.

Vorgerichtlich haben wir schon mal eine Geschäftsgebühr abgerechnet.

RA will jetzt nochmal eine für die weitere Tätigkeit abrechnen. Ist das überhaupt eine neue Angelegenheit? Ich tendiere zu nein.
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icerose
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#2

13.06.2018, 09:12

Habt ihr die Kaution auf titulierte Rückstände verrechnet, dann ist es keine neue Angelegenheit.
Habt ihr die Kaution mit untitulierten Ansprüchen verrechnet, ist es eine neue Angelegenheit.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
suzette
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#3

13.06.2018, 09:30

Es waren die titulierten Rückstände. Also so, wie ich dachte.

Dankeschön :wink2
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