Verweisung, sachliche Unzuständigkeit

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lucy Planlos
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#1

11.06.2018, 10:28

Moin moin!

wir haben einen hohen Betrag für einen Mandanten vor einem LG klageweise geltend gemacht; die Gegenseite beantragt Klageabweisung und rügt gleichzeitig die sachliche Zuständigkeit, da § 266 FamFG einschlägig sei.
Tatsächlich geht es um die Auseinandersetzung von Ex-Ehegatten aus dem Verkauf der gemeinsamen Immobilie...wohl also schon eine sonstige Familiensache.
Wenn nun unsererseits die Verweisung an das wohl sachliche Zuständige Familiengericht beantragt wird...fallen dann bei uns bzw. bei der Gegenseite zusätzliche Gebühren / Kosten an?
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Lucy Planlos
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#2

14.06.2018, 09:51

Oopps...hat da keiner von euch eine Idee:-)?
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...
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#3

14.06.2018, 09:59

Was willst du alternativ machen?
Die Klage zurücknehmen und vor dem FamG neu erheben? ; dann entstehen definitiv nicht weniger Kosten (vermutlich aber mehr).
DKB
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#4

14.06.2018, 13:37

Die Gerichtskosten entstehen nicht noch mal neu bei Verweisung, § 6 FamGKG. Bei Rücknahme und Neuantrag schon.
Lucy Planlos
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#5

15.06.2018, 08:44

Guten Morgähn!
Gerichtskosten hatte ich auch schon gefunden....bin mir aber nicht sicher, ob der Gegenseite durch die Verweisung vom LG an das FamG ersetzungsfähige RVG-Gebühren entstehen:-(
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Adora Belle
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#6

15.06.2018, 10:08

§20 RVG, eine Angelegenheit.
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