Moin moin!
wir haben einen hohen Betrag für einen Mandanten vor einem LG klageweise geltend gemacht; die Gegenseite beantragt Klageabweisung und rügt gleichzeitig die sachliche Zuständigkeit, da § 266 FamFG einschlägig sei.
Tatsächlich geht es um die Auseinandersetzung von Ex-Ehegatten aus dem Verkauf der gemeinsamen Immobilie...wohl also schon eine sonstige Familiensache.
Wenn nun unsererseits die Verweisung an das wohl sachliche Zuständige Familiengericht beantragt wird...fallen dann bei uns bzw. bei der Gegenseite zusätzliche Gebühren / Kosten an?
Verweisung, sachliche Unzuständigkeit
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 303
- Registriert: 17.06.2008, 18:59
- Beruf: RFA - Rechtsanwaltsfachangestellte, newbie
- Software: Andere
- Wohnort: Bingen
Wer nicht will, will nicht!
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 303
- Registriert: 17.06.2008, 18:59
- Beruf: RFA - Rechtsanwaltsfachangestellte, newbie
- Software: Andere
- Wohnort: Bingen
Oopps...hat da keiner von euch eine Idee:-)?
Wer nicht will, will nicht!
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 303
- Registriert: 17.06.2008, 18:59
- Beruf: RFA - Rechtsanwaltsfachangestellte, newbie
- Software: Andere
- Wohnort: Bingen
Guten Morgähn!
Gerichtskosten hatte ich auch schon gefunden....bin mir aber nicht sicher, ob der Gegenseite durch die Verweisung vom LG an das FamG ersetzungsfähige RVG-Gebühren entstehen:-(
Gerichtskosten hatte ich auch schon gefunden....bin mir aber nicht sicher, ob der Gegenseite durch die Verweisung vom LG an das FamG ersetzungsfähige RVG-Gebühren entstehen:-(
Wer nicht will, will nicht!
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14401
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
§20 RVG, eine Angelegenheit.