Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Powerblume
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#1
07.06.2018, 14:31
Folgender Sachverhalt:
Wir haben einen Vergleich als Beklagte geschlossen. Nunmehr möchte ich eine 1,3 Verfahrensgebühr festsetzen. Gericht moniert das, weil im außergerichtlichen Verfahren bereits die Geschäftsgebühr gezahlt wurde, was die wiederum wissen, weil wir über PKH abgerechnet haben.
Stimmt das tatsächlich?
Danke schon mal!
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Adora Belle
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#2
07.06.2018, 14:36
Weder der Sachverhalt noch Deine Frage sind verständlich. Stimmt was? Geht es um die normale Kostenfestsetzung, oder um PKH? Wie lautet die Kostengrundentscheidung?
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Powerblume
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#3
07.06.2018, 14:54
Ok sorry, dachte der wäre verständlich:
Wir sind Beklagte in einem Rechtsstreit. Wir haben mit der Gegenseite einen Vergleich geschlossen. In dem Vergleich ist ein Betrag-x- festgelegt worden. Es ist jedoch eine Kostenquote 60 zu 40. Da wir bereits außergerichtlich tätig waren, haben wir seinerzeit auch eine Geschäftsgebühr von unserem Mandanten/dem Beklagten diese erhalten. Müssen wir diese im KFA jetzt anrechnen oder nicht. Das Gericht sagt ja.
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#4
07.06.2018, 15:08
Gegenüber dem Gegner nicht, weil der die GG nicht gezahlt hat.
Ihr seid aber ggf. verpflichtet, Beträge an die Staatskasse zurückzuerstatten, weil Ihr insgesamt nicht mehr als volle GG und halbe VG erhalten dürft.