Reisekosten erstattungsfähig?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Saskia0712
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#1

06.06.2018, 17:27

Hallo zusammen,

ich weiß, es ist ein leidiges Thema, das schon zu genüge diskutiert wurde, aber ich habe auf die Schnelle keinen Beitrag gefunden, der mein Problem genau aufgreift...

Also:

Unsere Mandantschaft (Firma) hat ihren Hauptsitz in Berlin und wurde vor dem LG Berlin verklagt. Wir (Sitz Hamburg) vertreten die Firma schon seit Jahren und haben im KFA die Reisekosten des RA mit geltend gemacht. Die hat das Gericht nun abgesetzt. Kann ich da irgendwie gegen argumentieren? Das Gericht schreibt in der Begründung, dass "die Bevorzugung einer Partei, die zahlreiche Rechtsstreitigkeiten zu führen hat und sich dazu sogenannter (auswärtiger) Hausanwälte bedient, im Gegensatz zu einer Privatperson, an die der Anspruch der Prozessökonomie gestellt wird", nicht erfolgen kann. :(

Danke im Voraus :)
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Adora Belle
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#2

06.06.2018, 17:37

Nein.
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13
NORTHERN DINO
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#3

06.06.2018, 17:47

Das Argument, die Partei (als sog. Hausanwälte) schon immer vertreten zu haben, hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Erstattungsfähigkeit. Bei Beauftragung von RAen am Sitz der Partei wären Reisekosten gar nicht erst angefallen - weshalb soll die Gegenseite diese unnötigen Mehrkosten dann tragen?
~ Grüßle ~
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Saskia0712
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#4

12.06.2018, 09:02

Ich hab's schon fast befürchtet. Danke, ihr Lieben!
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