Einigungsgebühr für Vereinbarung?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
BärbelBW
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#1

04.06.2018, 13:47

Hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage.
In einem Ehescheidungsverfahren, hier Versorgungsausgleich wurde in der mündlichen Verhandlung vereinbart, dass nach der Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung der Ausgleich der Rentenanwartschaften des Antragsgegners stattfindet. Lücken werden nicht berücksichtigt.Im Protokoll wurde dies als Vereinbarung festgehalten.
Hierfür entsteht doch keine Einigungsgebühr oder?
Danke für eure Hilfe.
Viele Grüße
Bärbel
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#2

04.06.2018, 14:54

Warum nicht?
BärbelBW
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#3

04.06.2018, 19:09

Ja warum nicht. Ich rechne sie einfach mal ab, wenn es nicht stimmt werde ich einen Hinweis bekommen vom Gericht.
Viele Grüße
Bärbel
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#4

04.06.2018, 19:23

Na ich hatte jetzt schon erwartet, dass Du irgend eine Begründung hast für Deine Annahme. Dann könnte man die diskutieren. Aber wohl nicht.
BärbelBW
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#5

14.06.2018, 15:08

Ich bin davon ausgegangen, dass man sich im Versorgungsausgleichsverfahren nicht einigen kann. Deshalb die Frage.
Da ich aber im Protokoll eine Vereinbarung habe, dass der Versorgungsausgleich nach den vorliegenden Auskünften durchgeführt wird und Lücken nicht berücksichtigt werden, war ich mir nicht sicher ob Einigung oder nicht.
Meine Frage war vielleicht ein bisschen blöd formuliert. Sorry!
Viele Grüße
Bärbel
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#6

14.06.2018, 15:29

Da kann man sich sogar ganz wunderbar einigen. Meist einigt man sich darüber, dass ein VA nicht stattfindet. Oder dass bestimmte Anrechte nicht ausgeglichen werden.

Das Verfahren, in dem keine Einigung möglich ist, ist die Scheidung selbst. Die kann nur der Richter aussprechen.
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#7

30.08.2018, 16:59

Ich habe jetzt einen Beschluss bekommen. In meinem Fall wurde lediglich vereinbart, dass der Versorgungsausgleich trotz bestehender Lücken auf der Grundlage der Auskunft der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt werden soll, hierfür würde keine Einigungsgebühr entstehen. Nur wenn man wechselseitig auf den Versorgungsausgleich verzichtet.
Gegen diesen Beschluss kann ich jetzt ja noch Erinnerung einlegen, aber wie soll ich diese begründen?
Viele Grüße
Bärbel
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#8

03.09.2018, 14:10

Die Einigung über die Durchführung des Versorgungsausgleichs trotz Lücken = Verzicht auf Kontenklärung löst eine EG aus. Der Streitwert richtet sich allerdings nur nach dem Teilvergleich. Im Zweifel würde ich hier gerichtliche Streitwertfestsetzung für den Teilvergleich beantragen.
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#9

05.09.2018, 09:12

Habe ich das jetzt richtig verstanden? Ich lege Erinnerung ein mit der Begründng, dass es sich hierbei um einen Verzicht auf Kontenklärung handelt und dafür eine EG entsteht. Gleichzeitig bitte ich um Streitwertfestsetzung für den Teilvergleich? Oder muss ich erst die Entscheidung der Erinnerung abwarten.
Viele Grüße
Bärbel
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#10

05.09.2018, 09:16

Nur zu meinem Verständnis: Was für einen Beschluss hast Du? Kostenfestsetzungsbeschluss? Wenn ja, dann habe ichDich so verstanden, dass Du die Festsetzung einer Einigungsgebühr doch bisher gar nicht beantragt hast, oder?
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