Hauptbevollmächtigter / Terminsvertreter Berufung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Maja1180
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#1

01.06.2018, 11:59

Liebe Kollegen und Kolleginnen

für euch wahrscheinlich ganz einfach

Bekommt der Hauptbevollmächtigte volle Verfahrensgebühr 1,3 und der Terminsvertreter zusätzlich eine halbe 0,65 ? Ist das richtig ? Oder jeder nur eine Halbe und insgesamt dann eine 1,3 ?

Und wie ist das im Berufungsverfahren ?

Ich habe hier einen KFA

I. Instanz
HBV
0,65 3100
TV
0,65 3401
1,2 3104

II. Instanz

HBV
1,6 3200
TV
0,8 3401
1,2 3402
1,3 1004

wäre das so richtig ?

VG
Maja
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#2

01.06.2018, 12:27

Es wäre möglich. Ob es richtig ist, ist schwer zu sagen.

Die halbe VG 3100 beim HBV kann auch bedeuten, dass die volle GG tituliert ist, und deshalb nur noch die gekürzte VG im KFB steht. Verdient hat der HBV eine 1,3 VG, und der UBV daneben eine 0,65 VG. So jedenfalls sieht es das Gesetz vor.
Maja1180
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#3

01.06.2018, 12:50

Es war ein Vergleich und da steht nix von einer GG.
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#4

01.06.2018, 13:34

Jo, der Vergleich wurde in 2. Instanz geschlossen. Trotzdem kann ja darin die GG voll tituliert sein.

Ansonsten, wie gesagt, verdient der HBV in 1. Instanz 1,3 VG. Daran ändert sich durch die Kosten des UBV nix.
Maja1180
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#5

04.06.2018, 08:06

Danke.
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