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Untätigkeit nach Zahlung Verfahrenskostenvorschuss

Verfasst: 01.06.2018, 10:25
von schachterlteufel
Hallo ans Forum,

im Rahmen einer eA wurde mein Mandant zur Zahlung des VKV verpflichtet.

Die Kollegin hat sich Zeit gelassen und erst nach mehr als einem Jahr zur Zahlung aufgefordert.

Seit der Zahlung sind nun auch schon wieder 3 Monate verstrichen, ohne dass etwas geschehen ist...

Wie lange darf sich die Kollegin noch Zeit lassen?
Was passiert, wenn sie keinen Antrag stellt?

Da ich so eine Situation noch nicht hatte, stehe ich auf dem Schlauch... :roll:

Schachterlteufel

Re: Untätigkeit nach Zahlung Verfahrenskostenvorschuss

Verfasst: 01.06.2018, 10:29
von Adora Belle
Wenn die GK nicht eingezahlt werden, wird irgendwann weggelegt. Wenn sie gezahlt werden, aber kein Antrag gestellt wird, wird irgendwann weggelegt.

Will der Mandant die Scheidung? (Ich nehme an, darum geht es?) Dann sollte er selbst den Antrag stellen. Die Verzögerung sorgt für langen Trennungsunterhalt.

Re: Untätigkeit nach Zahlung Verfahrenskostenvorschuss

Verfasst: 01.06.2018, 10:37
von schachterlteufel
Die Zahlung des Vorschusses erfolgte an die Kollegin.

Es handelt sich um ein Verfahren wegen rückständigen und laufenden Kindesunterhalts, bei dem noch kein Antrag vorliegt.

Re: Untätigkeit nach Zahlung Verfahrenskostenvorschuss

Verfasst: 01.06.2018, 10:44
von Adora Belle
Tja. Dann passiert halt im Zweifel gar nichts.

Re: Untätigkeit nach Zahlung Verfahrenskostenvorschuss

Verfasst: 01.06.2018, 10:55
von schachterlteufel
Die Zahlung erfolgte aber für die Einreichung des Antrags.
Wenn der nicht eingereicht wird, dann ist die Kollegin doch ungerechtfertigt bereichert...

Re: Untätigkeit nach Zahlung Verfahrenskostenvorschuss

Verfasst: 01.06.2018, 11:37
von Adora Belle
Jo. Das war aber nicht Deine Frage. ;)

Re: Untätigkeit nach Zahlung Verfahrenskostenvorschuss

Verfasst: 01.06.2018, 11:48
von schachterlteufel
Da hast du recht!

Ich ergänze deshalb meine Frage ;-):

Was kann ich tun?

Re: Untätigkeit nach Zahlung Verfahrenskostenvorschuss

Verfasst: 01.06.2018, 13:36
von Adora Belle
Ohne Praxis-Erfahrung genau hierzu und ohne Recherche würde ich wohl die Kollegin auffordern, binnen Frist den Antrag zu stellen und die GK einzuzahlen, anderenfalls den Vorschuss zu erstatten, da offenbar kein Interesse mehr an der Verfahrensführung besteht.

Re: Untätigkeit nach Zahlung Verfahrenskostenvorschuss

Verfasst: 01.06.2018, 15:35
von schachterlteufel
Danke für die Einschätzung.
Das hört sich gut an!

Re: Untätigkeit nach Zahlung Verfahrenskostenvorschuss

Verfasst: 04.04.2019, 15:18
von schachterlteufel
Hallo ans Forum,

ich habe die Kollegin angeschrieben und unter Fristsetzung zur Rückzahlung aufgefordert.

Zwischenzeitlich hat sie mir mitgeteilt, dass ihr Mandant den Unterhaltsanspruch nicht weiter verfolgen will.

Jetzt hat sie mir mitgeteilt, dass sie das Mandat niedergelegt hat und dem Mandanten den Vorschuss abzüglich ihrer Gebühren ausgezahlt hat... ist das die korrekte Vorgehensweise? - ich darf jetzt versuchen, den Vorschuss von ihrem Mandanten zurückzuholen :-(((

Ich könnte in die Luft gehen...

Schachterlteufel