In folgender Sache haben wir unseren Mandanten sowohll außergerichtlich, als auch gerichtlich vertreten. Unsere außergerichtlichen Kosten mit einem Gegenstandswert von 5.000,00 € wurden gezahlt, soweit alles ok.
Nun ist das Verfahren beim LG und beim OLG anhängig geworden. Der Streitwert liegt laut Urteil bei 6.000,00 €.
Ich denke:
Verfahren vor dem LG:
1,6 VerfG
1,2 TerminsG
Fahrtkosten 7003
Abwesenheitsgeld 7005
Post und Telepauschale
MwSt
Verfahren vor dem OLG
1,6 VerfG
1,2 TerminsG
Fahrtkosten 7003
Abwesenheitsgeld 7005
Post und Telepauschale
MwSt
Mein Frage ist jetzt, muss ich die außergerichtlichen Kosten anrechnen?? und wo muss ich sie anrechnen? ://
Vielen Dank im Voraus
OLG und LG Abrechnung
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Wie kommst Du auf die 1,6 beim LG? Das ist doch die erste Instanz. Dort wird dann natürlich auch die GG zur Hälfte angerechnet.
Sorry! Natürlich 1,3 ..habe mich vertippt. Also ich rechne 0,65 an richtig? Auf welchen § bezieht sich das eigentlich, möchte mir das gerne durchlesenAdora Belle hat geschrieben:Wie kommst Du auf die 1,6 beim LG? Das ist doch die erste Instanz. Dort wird dann natürlich auch die GG zur Hälfte angerechnet.
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Vorbemerkung 3 Abs.4 Satz 1.
Wir befinden uns im Vergütungsverzeichnis (Anlage 1 zu §2 Abs.2 RVG), da gibt es keine §.
Wir befinden uns im Vergütungsverzeichnis (Anlage 1 zu §2 Abs.2 RVG), da gibt es keine §.
Adora Belle hat geschrieben:Vorbemerkung 3 Abs.4 Satz 1.
Wir befinden uns im Vergütungsverzeichnis (Anlage 1 zu §2 Abs.2 RVG), da gibt es keine §.
ist es denn auch richtig dass ich sowohlim LG Verfahren, als auch im OLG Verfahren jeweils eine Terminsgebühr geltend machen kann?
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also wenn ich dich richtig verstehe, reden wir hier von I. Instanz LG und Rechtsmittelinstanz OLG. Wenn ein Termin vor dem OLG stattgefunden hat und die Berufung nicht vor einem Termin zurückgewiesen wurde, kannst du zwei mal eine Terminsgebühr abrechnen
Bina87 hat geschrieben:also wenn ich dich richtig verstehe, reden wir hier von I. Instanz LG und Rechtsmittelinstanz OLG. Wenn ein Termin vor dem OLG stattgefunden hat und die Berufung nicht vor einem Termin zurückgewiesen wurde, kannst du zwei mal eine Terminsgebühr abrechnen
Viele Dank, genau das brauchte ich !
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Die Frage verwundert doch ein wenig.Sha hat geschrieben: ist es denn auch richtig dass ich sowohlim LG Verfahren, als auch im OLG Verfahren jeweils eine Terminsgebühr geltend machen kann?
Das Verfahren vor dem LG stellt die I., das Verfahren vor dem OLG die II. Instanz dar. Beide Instanzen sind separate Rechtszüge mit entsprechendem eigenen Abrechnungsmodus aufgrund jeweils eigener KGE. Es interessiert in II. Instanz also nicht, was bereits in I. Instanz entstanden/angefallen ist. Abgesehen von einigen Sonderfällen wird daher jeder Rechtszug grundsätzlich für sich abgerechnet.
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