Verschiedene Streitwerte - Welchen nehme ich?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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mathilda89
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#1

30.05.2018, 12:11

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir wieder helfen. Folgendes steht im Urteil:

Der Streitwert wird auf 15.000 EUR bis zum 31.08.2017 und ab dem 01.09.2017 auf 20.000 EUR festgesetzt. Jetzt muss ich Kostenfestsetzung beantragen und weiß nicht, welchen Streitwert ich jeweils für die 1,3 VG und für die 1,2 TG nehmen soll? Der erste Termin zur mündlichen Verhandlung fand vor dem 31.08.2017 statt. Der zweite Termin zur mündlichen Verhandlung fand nach dem 01.09.2017 statt.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

LG
tiko73

#2

30.05.2018, 15:01

Dann kannst du für beide Termine den höheren SW ansetzen. Die VG entsteht - vereinfacht gesagt - immer wieder neu; und wenn nach der Erhöhung auch ein Termin stattgefunden hat, ist somit auch die TG nach dem erhöhten SW entstanden :-)
Coco Lores
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#3

30.05.2018, 16:44

tiko73 hat geschrieben:Dann kannst du für beide Termine den höheren SW ansetzen. Die VG entsteht - vereinfacht gesagt - immer wieder neu; und wenn nach der Erhöhung auch ein Termin stattgefunden hat, ist somit auch die TG nach dem erhöhten SW entstanden :-)
Wieso kann man denn für beide Termine den höheren Streitwert ansetzen? Und was meinst du mit "Die VG entsteht immer wieder neu"???
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Sonnenblume1804
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#4

30.05.2018, 16:59

Coco Lores hat geschrieben:
tiko73 hat geschrieben:Dann kannst du für beide Termine den höheren SW ansetzen. Die VG entsteht - vereinfacht gesagt - immer wieder neu; und wenn nach der Erhöhung auch ein Termin stattgefunden hat, ist somit auch die TG nach dem erhöhten SW entstanden :-)
Wieso kann man denn für beide Termine den höheren Streitwert ansetzen? Und was meinst du mit "Die VG entsteht immer wieder neu"???
Die Verfahrensgebühr ist eine Taktgebühr, die immer wieder neu entsteht. Die Verfahrensgebühr entsteht jeweils aus dem höchsten jemals anhängigen Streitwert und die Terminsgebühr aus dem im Termin höchsten Streitwert.

LG:-)
tiko73

#5

30.05.2018, 17:17

Coco Lores hat geschrieben:
tiko73 hat geschrieben:Dann kannst du für beide Termine den höheren SW ansetzen. Die VG entsteht - vereinfacht gesagt - immer wieder neu; und wenn nach der Erhöhung auch ein Termin stattgefunden hat, ist somit auch die TG nach dem erhöhten SW entstanden :-)
Wieso kann man denn für beide Termine den höheren Streitwert ansetzen? Und was meinst du mit "Die VG entsteht immer wieder neu"???
Sorry, meinte beide Gebühren - nicht beide Termine :oops:
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