Pfändungsfreigrenze Sachbezug

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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cocopink
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#1

24.05.2018, 14:50

Hallöchen,

hoffe ihr könnt mir weiterhelfen... und zwar:

Gilt die Pfändungsfreigrenze auch dann, wenn ein Teil des Gehaltes in der Gehaltsabrechnung als "Sachbezug Vollverpflegung" ausgewiesen wird?

Vielen Dank schon einmal im Voraus! :wink2
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Katie
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#2

24.05.2018, 15:26

Naturalleistungen sind bei der Berechnung des pfändbaren Betrages mit zu berücksichtigen.
Wenn Du den Stöber hast, schau mal bei Rd. Nr. 1165.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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