Kosten nach Einspruch VU
Verfasst: 16.05.2018, 15:27
Hallo zusammen,
ich brauche Eure Unterstützung in folgender Kostenfrage:
Der Beklagte hat gegen ein VU Einspruch eingelegt. Im Termin hat er den Einspruch zurückgenommen. Im Beschluss steht: Der Beklagte hat die durch den Einspruch entstandenen Kosten zu tragen. Entscheidung beruht auf §§ 700 Abs. 1, 346, 516 Abs. 3 ZPO.
Kann ich also einen KFA erstellen mit einer Verfahrensgebühr 3100, Terminsgebühr 1,200 und Post 7002 ? Oder gehört die Verfahrensgebühr noch zur selben Angelegenheit und ich kann nur eine Terminsgebühr geltend machen?
Vielen Dank für Eure Info.
ich brauche Eure Unterstützung in folgender Kostenfrage:
Der Beklagte hat gegen ein VU Einspruch eingelegt. Im Termin hat er den Einspruch zurückgenommen. Im Beschluss steht: Der Beklagte hat die durch den Einspruch entstandenen Kosten zu tragen. Entscheidung beruht auf §§ 700 Abs. 1, 346, 516 Abs. 3 ZPO.
Kann ich also einen KFA erstellen mit einer Verfahrensgebühr 3100, Terminsgebühr 1,200 und Post 7002 ? Oder gehört die Verfahrensgebühr noch zur selben Angelegenheit und ich kann nur eine Terminsgebühr geltend machen?
Vielen Dank für Eure Info.