StrafR - welche Gebühr?
Verfasst: 16.05.2018, 12:57
Mandant kommt nach Abschluss des Berufungsverfahrens zu uns und meint, sein bisheriger RA hätte Revision eingelegt und diese wieder zurückgenommen. Wir sollen die Rücknahme anfechten, was wir dann auch getan haben.
Danach ruft Richter an, dass das Berufungsverfahren ohne Möglichkeit des Rechtsmittels geendet hätte, unser SS damit "sinnfrei" ist.
Jetzt soll die Sache abgerechnet werden.
Was nehme ich denn da? Steigere ich mich grade in was rein und ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht weil es - nach Auftrag - die Simple
GG + VG Nr. 4130 + Auslagen
ist, oder ist es doch komplizierter, weils ja kein anhängiges Revisionsverfahren gab?
Danach ruft Richter an, dass das Berufungsverfahren ohne Möglichkeit des Rechtsmittels geendet hätte, unser SS damit "sinnfrei" ist.
Jetzt soll die Sache abgerechnet werden.
Was nehme ich denn da? Steigere ich mich grade in was rein und ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht weil es - nach Auftrag - die Simple
GG + VG Nr. 4130 + Auslagen
ist, oder ist es doch komplizierter, weils ja kein anhängiges Revisionsverfahren gab?