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RSV nur teilweise eintrittspflichtig Strafsache

Verfasst: 16.05.2018, 08:23
von Soenny
Guten Morgen zusammen :wink1

Ich bin gerade etwas überfragt wegen folgender Sache:

Strafsache, es gibt zwei unterschiedliche Vorwürfe. Die RSV teilt mit, daß sie wegen eines Vorwurfes nicht eintrittspflichtig ist und die Deckungszusage deshalb im Verhältnis eintrittspflichtig/nicht eintrittspflichtig erfolgt.

Ähhh ja, das würde ich verstehen, wenn wir z.B. eine Forderung hätten aus einer Unfallsache pp., aber hier entstehen doch Gebühren in einer Strafsache und da spielt es doch keine Rolle, ob es einen Vorwurf oder mehrere gibt :kopfkratz

Ich bitte um eure Meinungen ;)

Re: RSV nur teilweise eintrittspflichtig Strafsache

Verfasst: 16.05.2018, 16:56
von Adora Belle
Hab ich hier auch grad. Angezeigt waren Nötigung, Beleidigung, Sachbeschädigung, KV (typischer Verkehrskram), gedeckt ist nur die Nötigung. RSV will 1/4 der Vergütung zahlen, abzüglich SB. Das ist natürlich Quark. Wenn der Anzeigende sich noch 5 andere Straftatbestände einfallen lässt, bekomm ich dann 1/9 der Gebühren? M.E. ist wie bei der Differenzberechnung nach Teilfreispruch vorzugehen. Aber ob die RSVen da mitspielen, kann ich Dir auch nicht sagen. Wäre ebenfalls an Erfahrungsberichten interessiert. Ist wahrscheinlich alles ein bisschen Ermessenssache und Glück.

Re: RSV nur teilweise eintrittspflichtig Strafsache

Verfasst: 16.05.2018, 18:24
von Soenny
Danke Adora ;) Ich habe denen jetzt erst mal geschrieben, daß es Rahmengebühren sind und die auch angefallen wären, wenn nur ein Vorwurf erhoben worden wäre. Mal sehen was kommt, ich berichte und wäre dir auch dankbar, wenn du uns hier weiter auf dem Laufenden halten kannst ;)

Re: RSV nur teilweise eintrittspflichtig Strafsache

Verfasst: 17.05.2018, 14:50
von Adora Belle
Ich hab grad mit dem Bearbeiter gesprochen. Er meint, das wär schon immer so, ergäbe sich aus den ARB. Er versteht schon, dass das irgendwie ungerecht ist, aber angeblich gibt es dazu auch Rechtsprechung. Hab gebeten, mir die zuzusenden.

Re: RSV nur teilweise eintrittspflichtig Strafsache

Verfasst: 17.05.2018, 15:05
von Soenny
Dann bin ich mal gespannt wie die von unserem Mandanten reagiert, melde mich auch auf jeden Fall ;)

Re: RSV nur teilweise eintrittspflichtig Strafsache

Verfasst: 29.06.2018, 17:25
von Adora Belle
Hast Du schon Neuigkeiten?

Ich hatte nochmal gebeten, die Ansicht zu erläutern und die angeblich vorhandene Rechtsprechung zu übersenden. Gibt es natürlich nicht. Stattdessen nochmal ein Schreiben, in dem die RSV sich tatsächlich zu der Behauptung versteigt, nach den Gesetzen der Logik stünde ihre Quotelung mit den gebührenrechtlichen Überlegungen des Gesetzgebers im Einklang.

Mein Verfahren endete mit Freispruch, deshalb streite ich mich hier nicht weiter. Hab nur mitgeteilt, dass ich nix zurückerstatte, weil alles, was aus der Staatskasse kommt, an den Mandanten geht. Aber ich würde zu gern wissen, was ein Gericht davon hält.

Re: RSV nur teilweise eintrittspflichtig Strafsache

Verfasst: 29.06.2018, 19:31
von Soenny
Ich hatte drei Wochen Urlaub und bin erst Montag wieder im Büro, dann gucke ich, wie es da weitergegangen ist ;)

Re: RSV nur teilweise eintrittspflichtig Strafsache

Verfasst: 05.07.2018, 18:32
von Soenny
Hallo Adora ;) Die haben einfach noch mal mitgeteilt, daß wegen mehrerer Vorwürfe nur anteilig gezahlt wird. Ich habe letzte Frist gesetzt, da dieses Vorgehen weder gesetzlich, noch vertraglich nachvollziehbar ist. Ich melde mich ;)

Re: RSV nur teilweise eintrittspflichtig Strafsache

Verfasst: 05.07.2018, 18:41
von Adora Belle
Oh ja bitte! :cowboy