Streitwert Räumungsschutzantrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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sansibar
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#1

11.05.2018, 11:58

Liebe MitstreiterInnen, die ihr auch keinen Brückentag habt :roll:
ich muss einen Räumungsschutzantrag abrechnen. Die Mieterin sollte nächste Woche geräumt werden, hat jetzt aber Zeit bis zum 1.8. bekommen. Sie trägt die Kosten, aber ich habe keinen Streitwert und bin auch hier nicht fündig geworden. Lege ich die drei (zweieinhalb) Monate Räumungsaufschub zu Grunde?
Grüße - sansibar
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Adora Belle
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#2

11.05.2018, 12:13

Ja, Nettomiete für den begehrten/bewilligten Zeitraum des Aufschubs.
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#3

11.05.2018, 16:09

Och schade, wir vertreten den unterlegenen Vermieter....
Schönes Wochenende und danke :wink1
Grüße - sansibar
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