Liebe MitstreiterInnen, die ihr auch keinen Brückentag habt
ich muss einen Räumungsschutzantrag abrechnen. Die Mieterin sollte nächste Woche geräumt werden, hat jetzt aber Zeit bis zum 1.8. bekommen. Sie trägt die Kosten, aber ich habe keinen Streitwert und bin auch hier nicht fündig geworden. Lege ich die drei (zweieinhalb) Monate Räumungsaufschub zu Grunde?
Streitwert Räumungsschutzantrag
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Ja, Nettomiete für den begehrten/bewilligten Zeitraum des Aufschubs.