PKH

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sha

#1

08.05.2018, 16:04

Wann stellt man den Antrag auf Festsetzung der Vergütung?

immer wenn PKH bewilligt wurde?
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Adora Belle
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#2

08.05.2018, 16:39

Bitte die Frage präzisieren. So wie sie jetzt gestellt ist, könnte man Dir locker 1,5 Stunden Vortrag über das Thema halten. Was genau willst Du wissen?
Sha

#3

08.05.2018, 16:43

Adora Belle hat geschrieben:Bitte die Frage präzisieren. So wie sie jetzt gestellt ist, könnte man Dir locker 1,5 Stunden Vortrag über das Thema halten. Was genau willst Du wissen?

Ich hab hier eine Asylsache, wo die Mandantin PKH laut Beschluss bewilligt bekommen hat.

Die Angelegenheit hat sich erledigt, muss abgerechnet werden. Im Urteil steht Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Ich komm immer durcheinander. Ich weiß nicht wann ich Antrag auf Festsetzung der Vergütung (also das Formular ausfüllen soll), oder einfach nur einen Kostenfestsetzungsantrag fertigen soll.
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Adora Belle
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#4

08.05.2018, 17:18

PKH ist sicheres Geld aus der Staatskasse, wird aber nicht verzinst. Und ist manchmal geringer als die Wahlanwaltsvergütung.

Immer dann, wenn
1. die PKH-Vergütung niedriger ist als die Wahlvergütung und/oder
2. der Gegner nur zum Teil erstattungspflichtig ist und/oder
3. der Gegner vielleicht nicht zahlen kann/will
beantragst Du erstmal aus der Staatskasse.

Umkehrschluss: Wenn alles das nicht zutrifft, kann man auch nur gegen den Gegner festsetzen lassen.

Zusatz: Wenn es sich beim Gegner um eine Behörde handelt, reicht es möglicherweise auch, die Kosten nur mitzuteilen und nur hilfsweise Festsetzung zu beantragen für den Fall, dass der Gegner diese Kosten nicht binnen Frist anerkennt und zahlt. So macht das der Kollege im Sozialrecht nebenan.

Du siehst, schon allein diese kleine Teilfrage ist nur mit viel "es kommt darauf an" zu beantworten. ;)
Minibobby86
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#5

17.10.2023, 15:40

Sind diese Formulare eigentlich Pflicht? Also muss man sie verwenden?
Haben nämlich aktuell einen Terminsvertretungsfall wo die Hauptbevollmächtigten ohne Formular Ihre PKH- KOsten abgerechnet haben.
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Adora Belle
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#6

17.10.2023, 16:01

Ich benutze keine Formulare.
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#7

17.10.2023, 16:15

Adora Belle hat geschrieben:
17.10.2023, 16:01
Ich benutze keine Formulare.
Die sind auch nicht vorgeschrieben. ;)
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#8

17.10.2023, 16:28

Husky98 hat geschrieben:
17.10.2023, 16:15
Adora Belle hat geschrieben:
17.10.2023, 16:01
Ich benutze keine Formulare.
Die sind auch nicht vorgeschrieben. ;)

Vielen Dank für Eure Antworten :wink2
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