Pflichtverteidigung Haftbesuche Mdt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Weeny
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#1

08.05.2018, 09:40

Halle alle zusammen,

ich kann mich erinnern gehört zu haben, dass ich die Besuche bei einem Mandanten in Haft auch abrechnen kann. Stimmt das soweit? Und welche Gebühr nehme ich dann?

Danke
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Adora Belle
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#2

08.05.2018, 09:58

Höchstens Reisekosten, sonst gibts nix.
susisa
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#3

09.05.2018, 09:00

Dann natürlich auch Abwesenheitsgeld ... (also bei ner JVA außerhalb)
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Adora Belle
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#4

09.05.2018, 09:33

Reisekosten bestehen aus
Fahrtkosten Ziffern 7003/7004
Abwesenheitsgeld Ziffer 7005
sonstigen Auslagen Ziffer 7006
susisa
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#5

09.05.2018, 13:39

Achso, bei uns ist mit Reisekosten sind immer nur die Fahrtkosten und eventuelle Auslagen gemeint ... das Abwesenheitsgeld vergessen die Anwälte hier immer
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