Abrechnung nach MB, VB und nun 1. Instanz

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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beachnixe
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#1

07.05.2018, 11:53

Hallo zusammen,

ich habe gerade eine Akte zum abrechnen bekommen und steh wieder mal aufm Schlauch...

Wir haben hier einen Mahnbescheid gemacht, der Gegner hat keinen Widerspruch eingelegt, dann haben wir VB beantragt, diesen auch erhalten... und da hat dann der Gegner irgendwann so nach eineinhalb Monaten einen Widerspruch gemacht.. Verfahren wurde abgegeben mit Hinweis dass Widerspruch als Einspruch gewertet wird und nun erging Urteil dass der eingelegte Einspruch unzulässig ist und der Beklagte Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat...

Ich hätte nun eine 1,3 VG abzgl. der 1,0 Gebühr für MB , Auslagen MWST abgerechnet.. ist das richtig oder liege ich da komplett daneben? Die 3308 muss ich nicht anrechnen oder?

Lieben Dank!!
sansibar
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#2

07.05.2018, 13:19

ich würde das auch so machen für den KFA, der Rest ist ja im VB tituliert.
Grüße - sansibar
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