Aufforderungsschreiben nur Verzugszinsen
Verfasst: 03.05.2018, 22:28
Hallo Ihr Lieben,
mir ist ein kleines Schlamassel passiert, ich habe seit kurzem eine neue Stelle, in der ich meiner Meinung nach noch in der Eingewöhnungsphase bin. Ich habe nun vor genau einer Woche eine neue Forderungsangelegenheit reinbekommen, die durch den ganzen Umschwung iwie untergegangen ist. Jetzt teilt mir der Mandant heute mit, dass der Schuldner gezahlt hat und ich die Verzugszinsen + unsere Kosten noch eintreiben soll. Ich habe erstmal natürlich nicht gesagt, dass in der Sache noch nichts gemacht wurde, aber jetzt stehe ich vor 2 großen Fragen.
1. Sage ich dem Mandanten, dass noch kein Auffoderungsschreiben an den Schuldner raus gegangen ist und
2. wie formuliere ich ein Aufforderungsschreiben nur wegen Verzugszinsen?
Ich muss dazu auch sagen, dass ich erstmal noch ein bisschen überfordert bin, noch gar nicht richtig angekommen war ich schon längere Zeit alleine und das für 4 Anwälte. Hier wird auch viel von mir verlangt, nicht, dass das nicht zu schaffen wäre, aber das braucht natürlich Zeit. Sry, dass ich hier jetzt auch noch anfange mich auszuheulen.
Deswegen jetzt zu meiner Formulierung:
Sehr geehrter...
ordnungsgemäße Bevollmächtigung...
Unter dem Datum rechnete unser Mandant seine Leistungen Ihnen gegenüber in Höhe von € ab.
Trotz Mahnung unseres Mandanten vom ... sind Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen. Mit Zahlung vom haben Sie € auf die Rechnung geleistet. Durch Ihren Zahlungsverzug haben Sie lt. § 288 BGB Verzugszinsen auf die Hauptforderung in Höhe von 5% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu leisten und damit i.H.v. €. Ebenso müssen Sie für unsere Inanspruchnahme aufkommen.
Berechnung
Fristsetzung zur Zahlung..
Bin auf Eure Antworten gespannt und werde Euch in naher Zukunft sicher nicht zu wenig um Hilfe anbetteln
mir ist ein kleines Schlamassel passiert, ich habe seit kurzem eine neue Stelle, in der ich meiner Meinung nach noch in der Eingewöhnungsphase bin. Ich habe nun vor genau einer Woche eine neue Forderungsangelegenheit reinbekommen, die durch den ganzen Umschwung iwie untergegangen ist. Jetzt teilt mir der Mandant heute mit, dass der Schuldner gezahlt hat und ich die Verzugszinsen + unsere Kosten noch eintreiben soll. Ich habe erstmal natürlich nicht gesagt, dass in der Sache noch nichts gemacht wurde, aber jetzt stehe ich vor 2 großen Fragen.
1. Sage ich dem Mandanten, dass noch kein Auffoderungsschreiben an den Schuldner raus gegangen ist und
2. wie formuliere ich ein Aufforderungsschreiben nur wegen Verzugszinsen?
Ich muss dazu auch sagen, dass ich erstmal noch ein bisschen überfordert bin, noch gar nicht richtig angekommen war ich schon längere Zeit alleine und das für 4 Anwälte. Hier wird auch viel von mir verlangt, nicht, dass das nicht zu schaffen wäre, aber das braucht natürlich Zeit. Sry, dass ich hier jetzt auch noch anfange mich auszuheulen.
Deswegen jetzt zu meiner Formulierung:
Sehr geehrter...
ordnungsgemäße Bevollmächtigung...
Unter dem Datum rechnete unser Mandant seine Leistungen Ihnen gegenüber in Höhe von € ab.
Trotz Mahnung unseres Mandanten vom ... sind Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen. Mit Zahlung vom haben Sie € auf die Rechnung geleistet. Durch Ihren Zahlungsverzug haben Sie lt. § 288 BGB Verzugszinsen auf die Hauptforderung in Höhe von 5% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu leisten und damit i.H.v. €. Ebenso müssen Sie für unsere Inanspruchnahme aufkommen.
Berechnung
Fristsetzung zur Zahlung..
Bin auf Eure Antworten gespannt und werde Euch in naher Zukunft sicher nicht zu wenig um Hilfe anbetteln