KFB und Aufrechnung und RSV

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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sansibar
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#1

30.04.2018, 11:10

Liebe KollegInnen,
ich habe erstmals folgendes Problem: Nach gewonnenem Mietrechtsverfahren, in dem die RSV der Mandantin in Vorleistung getreten war, liegt jetzt der KFB vor. Der gegnerische RA erklärt die Aufrechnung wie folgt: "erklären wir namens und in Vollmacht unserer Mandantin die Aufrechnung gegenüber den von Ihnen geltend gemachten Forderungen aus dem Kostenfestsetzungsantrag vom..." Es ist weder bezeichnet, in welcher Höhe noch mit welcher Gegenforderung aufgerechnet wird. Ist das wirksam?

An dem Schreiben hängt eine Abtretungserklärung des geschiedenen Gatten unserer Mandantin, der an seine Firma (die Vermieterin der Mandantin) wie folgt abtritt: "Ich habe erhebliche Forderungen gegen.... Hiermit trete ich einen Teilbetrag in Höhe von ...an..." (seine Firma) ab.

Ich frage mich jetzt zum einen, ob das so wirksam ist, und zum anderen, was ich der Rechtsschutzversicherung erklären soll. Die Abtretung resultiert ja definitiv nicht aus diesem (rechtsschutzversicherten) Verfahren, sondern aus einem Rechtsstreit der geschiedenen Eheleute, mit dem die RSV nichts zu tun hatte.Tut sich da ein Problem auf, in dem wir tätig werden müssen, oder hat die RSV einfach Pech hinsichtlich der Erstattung der Kosten?
Grüße - sansibar
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Tigerle
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#2

30.04.2018, 11:39

Wenn die Forderungen der Gegenseite - aus dem anderen Verfahren - rechtskräftig sind und ein Titel vorliegt, dann wird wohl Eure Mdt. die Kosten an Euch erstatten müssen, damit Ihr diese an die RS weiterleitet (Quotenvorrecht beachten, sofern Fahrtkosten und Selbstbeteiligung vorhanden waren)
Ob die Abtretung selbst rechtens ist, das müsste wohl der RA prüfen.
sansibar
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#3

30.04.2018, 12:31

Vielen Dank Tigerle! Die angeblichen Forderungen der Gegenseite sind nicht tituliert, sondern bisher nur behauptet.
Grüße - sansibar
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