Problem mit Mahnbescheid, außergerichtlich und Aufforderung
Verfasst: 27.04.2018, 15:41
Hallo ihr Lieben ich brauche vor dem Wochenende nochmal dringend Hilfe.
Folgender Sachverhalt:
Außergerichtlich Mdt. vertreten (GmbH) gegen zwei Schuldner (Familie). Gegenstandswert 6.600,00 EUR. Daraus bekämen wir ja dann eine 1,3 Geschäftsgebühr. Nun ist es aber zum Mahnbescheid gekommen. Also 1,0 Gebühr für den Mahnbescheid auch aus 6.600,00 EUR abzgl. Anrechnung. Richtig?
Für mich wäre das also:
1,3 Geschäftsgeb. 526,50 EUR
1,0 MB-Geb. 405,00 EUR
abzg. Anrechnung -263,25 EUR
Pauschale 40,00 EUR
19% 134,57 EUR
Gesamt 842,82 EUR
plus 92,00 EUR GK die ich mit dem MB festsetzen würde. Die Schuldner haben mittlerweile alle Forderungen bezahlt, aber nicht die Anwalts- und Gerichtskosten. Bisher haben wir noch keinen VB und möchten nur mitteilen, was noch zu zahlen ist.
Jetzt hatte ich nochmal in die Unterlagen geschaut und das Gericht schrieb in der Kostenrechnung an uns (unseren Mandanten):
Rechtsanwalts/-beistandskosten:
3305 141,75 EUR
Auslagen 20,00 EUR
19% 0,00 EUR
Gesamt 161,75 EUR
Und dazu eben die bereits im Mahnbescheid angegebenen vorgerichtlichen Kosten. Macht insgesamt 708,25 EUR plus GK 92,00 EUR.
Wieso kommen die auf einen ganz anderen Betrag? Ich verzweifele grad.
Danke vorab! LG
Folgender Sachverhalt:
Außergerichtlich Mdt. vertreten (GmbH) gegen zwei Schuldner (Familie). Gegenstandswert 6.600,00 EUR. Daraus bekämen wir ja dann eine 1,3 Geschäftsgebühr. Nun ist es aber zum Mahnbescheid gekommen. Also 1,0 Gebühr für den Mahnbescheid auch aus 6.600,00 EUR abzgl. Anrechnung. Richtig?
Für mich wäre das also:
1,3 Geschäftsgeb. 526,50 EUR
1,0 MB-Geb. 405,00 EUR
abzg. Anrechnung -263,25 EUR
Pauschale 40,00 EUR
19% 134,57 EUR
Gesamt 842,82 EUR
plus 92,00 EUR GK die ich mit dem MB festsetzen würde. Die Schuldner haben mittlerweile alle Forderungen bezahlt, aber nicht die Anwalts- und Gerichtskosten. Bisher haben wir noch keinen VB und möchten nur mitteilen, was noch zu zahlen ist.
Jetzt hatte ich nochmal in die Unterlagen geschaut und das Gericht schrieb in der Kostenrechnung an uns (unseren Mandanten):
Rechtsanwalts/-beistandskosten:
3305 141,75 EUR
Auslagen 20,00 EUR
19% 0,00 EUR
Gesamt 161,75 EUR
Und dazu eben die bereits im Mahnbescheid angegebenen vorgerichtlichen Kosten. Macht insgesamt 708,25 EUR plus GK 92,00 EUR.
Wieso kommen die auf einen ganz anderen Betrag? Ich verzweifele grad.
Danke vorab! LG