Außergerichtlicher Vergleich mit Mehrwert - Geschäftsgebühr?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Minimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 581
Registriert: 23.03.2010, 12:22
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#11

11.02.2019, 10:41

Also gut:

Klage über € 10.000,00. Außergerichtlich geeinigt über € 10.000,00 und weitere, nicht anhängige € 5.000,00.

Gegenstandswert: 5.000,00 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,3 393,90 €

Gegenstandswert: 10.000,00 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 725,40 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 5.000,00 € 0,65 -196,95 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt
bestehen -

Gegenstandswert: 10.000,00 €
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 669,60 €

Gegenstandswert: 5.000,00 €
Einigungsgebühr § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG 1,5 454,50 €

Gegenstandswert: 10.000,00 €
Erledigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn.
1003, 1002 VV RVG 1,3 725,40 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17605
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#12

11.02.2019, 10:48

Eine Anrechnung der GG auf die VG hat in diesem Fall nicht stattzufinden, da beide Gebühren unterschiedliche Gegenstände abdecken. Die 5.000 €, für die die GG abgerechnet wird, sind nie Teil des Gerichtsverfahrens geworden.

Hinsichtlich der TG stellt sich die Frage, ob hier mit der Gegenseite Gespräche geführt wurden und nicht nur schriftlich korrespondiert wurde? Wenn alles ausschließlich schriftlich geregelt wurde, ist hier keine TG angefallen.

Die beiden Einigungsgebühren sind korrekt. Hier muss aber ein Abgleich nach § 15 III RVG stattfinden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Minimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 581
Registriert: 23.03.2010, 12:22
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#13

11.02.2019, 17:10

ok, danke Dir!
Minimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 581
Registriert: 23.03.2010, 12:22
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#14

11.02.2019, 17:27

Es haben telefonische Gespräche stattgefunden. Da aber für die 5.000,00 kein Klageauftrag vorlag, kann ich darüber nicht die TG abrechnen, richtig?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17605
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#15

11.02.2019, 17:28

Minimaus hat geschrieben:
11.02.2019, 17:27
Es haben telefonische Gespräche stattgefunden. Da aber für die 5.000,00 kein Klageauftrag vorlag, kann ich darüber nicht die TG abrechnen, richtig?
Genau richtig. :daumen
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Minimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 581
Registriert: 23.03.2010, 12:22
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#16

11.02.2019, 17:32

Danke :-)
Antworten