Hilfsantrag wie abrechnen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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mona87
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#1

24.04.2018, 15:31

Hallo zusammen,

ich grübel schon seit Tagen über einer Sache u. durchforste das Internet. Finde aber leider absolut nichts.

Es geht um folgende Angelegenheit:

Die Gegenseite hat Klage wg. Überschreibung von Patenten gegen zwei Beklagte eingereicht.

Bei dem Antrag 1. geht es um 5 Patente gegen den Beklagte zu 1., die auf den Kläger umgeschrieben werden sollen.
dazu gibt es einen Hilfsantrag wg. Eintragung einer Mitberechtigung bzgl. der 5 Patente

Bei dem Antrag 2. geht es um 20 Patente gegen unseren Beklagten zu 2., die auf den Kläger umgeschrieben werden sollen.
dazu gibt es ebenfalls einen Hilfsantrag wg. Eintragung einer Mitberechtigung bzgl. der 20 Patente

Die Beklagte zu 1. wird nicht von uns vertreten, sondern von einem anderen Anwalt.

Das Urteil wurde am 02.03.2018 verkündet und lautet wie folgt:

Die Klage gegen den Bekl. zu 1 wird abgewiesen.
Die Klage gegen den Bekl. zu 2. wird als unzulässig abgewiesen.
Der Streitwert wird bis zum 01.03.2018 auf 3.000 € festgesetzt (also nur die Hauptanträge). Für die Zeit ab dem 02.03.2018 wird der Streitwert auf 25.000 € festgesetzt. (nur die Hilfsanträge)

In der Begründung ist folgendes zu finden:

Der Streitwert wird auf 28.000 € festgesetzt.

Antrag I. (Bekl. zu 1.) Hauptantrag: 1.000 € (5 Patente)
Antrag I. (Bekl. zu 1.) Hilfsantrag: 5.000 € (5 Patente)

Antrag II. (Bekl. zu 2.) Hauptantrag: 2.000 (20 Patente)
Antrag II. (Bekl. zu 2.) Hilfsantrag: 20.000 (20 Patente)

So nun meine Frage: Ich soll den KFA erstellen, ABER aus welchem STREITWERT???

Vom logischen her würde ich sagen, dass ich lediglich den Wert aus dem Hauptantrag zu II gegen die Beklagten zu 2. und den Hilfsantrag II. gegen die Beklagte zu 2. nehme oder kann ich die Verfahrens- und Terminsgebühr aus dem gesamten Streitwert nehmen? aber mit den anderen 5 Patenten hatten wir ja nichts am Hut, aber der Streitwert ist so festgesetzt. :kopfkratz

und warum setzt das Gericht den Streitwert gestaffelt an?
Bekomm ich die Terminsgebühr viel. nur aus den 3.000,00 €...?

Ich hab auch schon nachgelesen, dass die Streitwertfestsetzung für die Gerichtskostenberechnung festgesetzt wird und wir die Möglichkeit haben, einen Antrag nach § 33 RVG zu stellen, aber ich soll so schnell wie möglich den KFA machen, meinte mein Chef.

Hilfe.... :patsch
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#2

24.04.2018, 16:46

Dein Streitwert dürfte 22.000,00 € sein, richtig. Wann fand denn der Termin statt? Wenn est am 01.03.2018 der Hauptantrag gestellt wurde, dann wird ja wohl kaum einen Tag später bereits ein Termin gewesen sein. Da ab dem 02.03.2018 dann auch die Hilfsanträge anhängig waren, wäre auch die TG nach 22.000,00 € festzusetzen.

Meiner Meinung nach hat das Gericht oben nur die zusammengerechneten Werte für Hauptantrag und Hilfsantrag klargestellt (für die Abrechnung des Antragstellers) und diese Werte dann noch zusätzlich zur Abrechnung für die Beklagtenvertreter ordentlich aufgesplittet.
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#3

24.04.2018, 16:55

Der Gerichtstermin zur mündlichen Verhandlung war bereits November 2017.
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#4

25.04.2018, 09:04

Wie ist denn entschieden worden hinsichtlich der Hilfsanträge? Eine TG kann ja auch bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren anfallen oder bei Vergleich.
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#5

25.04.2018, 10:22

Es ist durch Urteil entschieden worden. In den Entscheidungsgründen steht, dass der Hilfsantrag gegen die Bekl. zu 2. als unzulässig abgewiesen wird.
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#6

25.04.2018, 10:33

Dann bin ich der Meinung, dass hier eine TG aus dem vollen Wert entstanden ist, nicht nur aus dem Hauptantrag. Es wurde ja über den Hilfsantrag entschieden.
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#7

25.04.2018, 15:42

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werds mal so beantragen und dann schauen was passiert.
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