![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Langsam verzweifele ich hier etwas wegen folgendem:
Strafsache bis Strafbefehl, dann Einstellung mit Hinweis auf Abgabe an OWi-Behörde.
Wir waren in der Strafsache voll tätig, also Bestellung, Akteneinsicht, Einlassung usw.
Ich rechne voll ab inkl. 4141.
Wochen bis Monate später kommt die Einstellung in der OWi-Sache. Hier also keine Tätigkeit von uns.
Ich rechne hier nix mehr ab.
Die Nachbarkanzlei meint, ich müßte für das OWi-Verfahren außer der Grundgebühr auch alles abrechnen
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Klärt mich bitte auf
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)