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Gebühren Widerspruchsverfahren wg. Mahnung (Inkasso)

Verfasst: 17.04.2018, 12:22
von Mileena
Hallo zusammen :wink1

unsere Mandanten haben eine Mahnung von der Agentur für Arbeit - Inkasso Abteilung bekommen, wonach dem Jobcenter eine Forderung zustünde.

Wir haben hier Widerspruch eingelegt, dem wurde abgeholfen und nun soll abgerechnet werden. Mein Chef meinte, hier würden spezielle Gebühren anfallen, da das ganze ins Verwaltungsvollstreckungsgesetz falle. Welche, wissen wir nur beide nicht. :kopfkratz

Kennt sich jemand damit aus? Mit Bußgeldsachen hat das nichts zu tun oder?

Grüße

PS: Ich hoffe, der Titel ist aussagekräftig genug

Re: Gebühren Widerspruchsverfahren wg. Mahnung (Inkasso)

Verfasst: 17.04.2018, 14:40
von Anahid
Jobcenter hört sich für mich eher nach Sozialrecht, als nach Verwaltungsrecht an. :ka

Re: Gebühren Widerspruchsverfahren wg. Mahnung (Inkasso)

Verfasst: 17.04.2018, 15:31
von uschi85
Hallo :-)

Das fällt ins Sozialrecht, nicht ins Verwaltungsrecht.

Das müsste die 2302 VV RVG sein, wenn ich das noch richtig im Kopf habe.

Re: Gebühren Widerspruchsverfahren wg. Mahnung (Inkasso)

Verfasst: 18.04.2018, 08:40
von Mileena
hätte ich normalerweise auch so abgerechnet, aber da kommt halt dieses Verwaltungsvollstreckungsgesetz ins Spiel... sagt Chef :-?

Ich finde selbst unter google absolut gar nichts. Ich sollte ihn noch mal fragen, was er damals gelesen hat und welche Schlagwörter hier relevant sein könnten.

Trotzdem schon mal danke für eure Antworten =)

Re: Gebühren Widerspruchsverfahren wg. Mahnung (Inkasso)

Verfasst: 18.04.2018, 13:38
von Mileena
Ich habe nun noch mal mit meinem Chef darüber gesprochen und sind dazu gekommen, dass hier eine 0,3 Verf.-Geb. gem. Nr. 3309 entsteht. Diese fällt nämlic auch bei Verwaltungszwangsverfahren an, was - lt. meinem Chef - hier der Fall ist.

Mal sehen, was die Behörde zu unserem Antrag sagen wird, ob sie zahlen oder Einwände haben. In jedem Falle werde ich hier berichten, kann ja auch zukünftig hilfreich sein :)

Re: Gebühren Widerspruchsverfahren wg. Mahnung (Inkasso)

Verfasst: 18.04.2018, 14:36
von Anahid
Ich denke eher, dass Ihr Euch hier grad um Gebühren bringt. Glaub ja nicht, dass jemand motzt, wenn zu wenig berechnet wird. Die Stimmen werden nur dann laut, wenn zu viel berechnet wird. ;)