Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ich
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#1
17.04.2018, 11:02
Hallo zusammen!
Ich komme frisch aus der Elternzeit wieder und soll nun eine Akte in der ein Räumungsschutzantag gestellt wurde abrechnen. Kann mir jemand sagen, welche Gebühr ich hierfür verlangen kann? Wir haben die Mdt (3 Stück) im Räumungsverfahren in der Berufungsinstanz vertreten und in der Berufungsinstanz den Räumungsschutzantrag gestellt. Kann ich denn hierfür dann ebenfalls die Erhöhungsgebühr berechnen?
Danke gleich schon einmal für schnelle Antworten.
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Anahid
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#2
17.04.2018, 11:07
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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ich
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#3
17.04.2018, 11:51
oh danke...
Wenn nun sofortige Beschwerde gegen den Ablehnungsbeschluss über den Räumungsschutzantrag gestellt wird, bekomme ich hier auch noch eine Gebühr gem. 3500 VV?
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Anahid
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#4
17.04.2018, 12:03
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.