angeilige Geschäftsgebühr an RS

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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anwaltsliebling
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#1

16.04.2018, 11:06

Guten Morgen,

ich weiß nicht, ob ich einen Denkfehler habe, aber ich habe gegenüber der Rechtsschutz unser außergerichtliches und gerichtliches Tätigwerden mit Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr auf die nachfolgende Verfahrensgebühr. Im Kostenfestsetzungsantrag wurde ebenfalls die Anrechnung berücksichtigt. Im Urteil wurde die Geschäftsgebühr in voller Höhe tituliert. Die Gegenseite bezahlte den im KFB festgesetzten Betrag, der in voller Höhe an die RS weitergeleitet wurde. Die Rechtsschutz möchte nun die titulierte Geschäftsgebühr in voller Höhe haben. Ich meine aber, der RS steht nur die anteilige hälftige Gebühr zu. :kopfkratz Sehe ich das falsch?
Grüßle
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Adora Belle
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#2

16.04.2018, 11:30

Ja.

Wenn die Gegenseite die volle GG zahlt, muss dieser Betrag vollständig an die RSV weitergeleitet werden. Sonst seid Ihr überzahlt.
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anwaltsliebling
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#3

16.04.2018, 11:38

Danke.
Grüßle
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