KFA bei Streitwertminderung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Julie2017
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#1

05.04.2018, 12:03

Hallöchen

wieder einmal das leidige Thema...
Uns liegt folgender Sachverhalt vor:
Der Streitwert wurde für bis zum 19.07.2017 auf bis zu 30.000,00 € festgesetzt danach auf bis zu 23.846,51 €.
Wir haben vor dem 19.07.2017 noch erwidert und Termin war erst am 26.10.2017.

Wir haben in unserem KFA beantragt:
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG (SW 30.000,00 €) 1.121,90 €
1,2 Termingebühr Nr. 3104 VV RVG (SW 23.846,51 €) 945,60 €
PTP Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
19% MwSt Nr. 7008 VV RVG 396,63 €
Endsumme 2.484,13 €

Der Klägervertreter hat allerdings beantragt:
1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG i.V.m. Nr. 1008 VV RVG
(SW 30.000,00 €) 1.380,80 €
0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 VV RVG erhöht um 0,3
auf 1,1 gem. Nr. 1008 VV RVG (SW 6.150,49 €) 445,50 €
Angleich gem. § 15 III RVG - 205,50 €
1,2 Termingebühr Nr. 3104 VV RVG (SW 23.846,51 €) 945,60 €
PTP Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
19% MwSt Nr. 7008 VV RVG 491,42 €
Endsumme 3.077,82 €

Da hat er doch offensichtlich mit dem Angleich etwas falsch gemacht oder??
Es wäre lieb wenn ihr mir da eine kurze Rückmeldung zu geben könntet und wenn es doch richtig ist, vielleicht auch sagen wieso.

Danke :wink1
Sonnenblume1804
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#2

05.04.2018, 12:25

Hallo,

um das beurteilen zu können solltest Du jetzt noch mitteilen, weshalb es eine Streitwertminderung gegeben hat? Evtl. durch Teilvergleich?

LG:-)
Julie2017
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#3

05.04.2018, 13:56

Die Kläger haben die Klage umgestellt und dann nur noch einen Betrag von 23.846,51 € gefordert.
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Adora Belle
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#4

05.04.2018, 14:06

Was heisst das genau?

Ich würde hier erstmal davon ausgehen, dass Deine Rechnung stimmt.
Julie2017
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#5

05.04.2018, 14:38

Die Kläger haben erstmals mit der Klage vom 03.02.2017 einen Betrag in Höhe von 30.000,00 € geltend gemacht und dann am 19.07.2017 die Klage umgestellt, sodass die Beklagte den Kläger nur noch einen Betrag in Höhe von 23.846,51 € schuldet.

Ok und wie kann ich das in die Stellungnahme an das Gericht auf den KFA des Klägervertreters schreiben?
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#6

05.04.2018, 15:06

Was soll das denn heißen, umgestellt? Irgendwo muss doch der Differenzbetrag geblieben sein. Erledigt, zurückgenommen, neu beziffert... Das ist jetzt der 3. Versuch, dieser Frage. Nochmal frag ich dann auch nicht. :roll:

Die Berechnung der Gegenseite ist nicht nachvollziehbar. Entstanden sind eine 1,3 (1,6) VG aus 30.000 und eine 1,2 TG aus 24.000.
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#7

05.04.2018, 15:47

Ja die haben die Klage neu beziffert. Es gab aber keine Erledigung oder Rücknahme. :sorry

Ja das mit der Berechnung ist mir auch klar, aber ich muss ja für die Stellungnahme eine Grundlage haben, warum das so nicht entstehen kann und bisher habe ich da noch keine gefunden.... :cry:
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#8

05.04.2018, 15:57

Ähem. Das war schon genau das, was ich schreiben würde. Deine Grundlage ist das Gesetz. Warum sollte denn eine 0,8 VG entstanden sein aus irgendeinem fiktiven Differenzwert? Die gibt es nur bei Erledigung vor verfahrensleitendem Antrag. Und der wurde doch bereits mit Klageeinreichung gestellt.
Julie2017
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#9

05.04.2018, 16:03

ok danke :thx
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#10

05.04.2018, 16:18

Adora Belle hat geschrieben: Die Berechnung der Gegenseite ist nicht nachvollziehbar. Entstanden sind eine 1,3 (1,6) VG aus 30.000 und eine 1,2 TG aus 24.000.
Genauso sehe ich das auch. :daumen
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