Gesamtvergleich vor dem Sozialgericht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#1

03.04.2018, 18:07

Hallo! Ich stehe vor einem Denkproblem:

Wir haben drei Verfahren vor dem Sozialgericht anhängig. In einem Verfahren wurde terminiert und mit Vergleich die beiden anderen Verfahren miterledigt. Nun habe ich mich an die Abrechnung des Gesamtvergleichs gesetzt und frage mich, wie ich das gebührentechnisch abrechne? Im führenden Verfahren, in dem der Vergleich geschlossen wurde, müsste ich ja eigentlich die Differenzverfahrensgebühr prüfen und die beiden Vergleichsgebühren auch. Im Zivilverfahren rechne ich das oft ab, aber wie gehe ich hier vor? Geht das überhaupt? In meinem schlauen Buch von Thomas Schmidt oder bei Norbert Schneider finde ich nichts zum Thema Gesamtvergleich. :kopfkratz
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#2

03.04.2018, 18:26

Summerof77 hat geschrieben:Hallo! Ich stehe vor einem Denkproblem:

Wir haben drei Verfahren vor dem Sozialgericht anhängig. In einem Verfahren wurde terminiert und mit Vergleich die beiden anderen Verfahren miterledigt. Nun habe ich mich an die Abrechnung des Gesamtvergleichs gesetzt und frage mich, wie ich das gebührentechnisch abrechne? Im führenden Verfahren, in dem der Vergleich geschlossen wurde, müsste ich ja eigentlich die Differenzverfahrensgebühr prüfen und die beiden Vergleichsgebühren auch. Im Zivilverfahren rechne ich das oft ab, aber wie gehe ich hier vor? Geht das überhaupt? In meinem schlauen Buch von Thomas Schmidt oder bei Norbert Schneider finde ich nichts zum Thema Gesamtvergleich. :kopfkratz
Und somit fällt die Differenzverfahrensgebühr schon weg. Die würdest du doch nur erhalten, wenn nicht anhänige Ansprüche mit erledigt wurden.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#3

04.04.2018, 11:41

Also....ich werde das nunmehr wie folgt abrechnen, da keine Verbindung der Verfahren erfolgt ist:

1. Verfahren: VG und TG
2. Verfahren: VG und TG
3. Verfahren VG, TG und EG. Die EG entsteht in Höhe der höchsten, entstandenen VG. Da die Gebühren hier alle gleich hoch sind und ein Ermessensspielraum gem. § 14 RVG nicht gegeben ist bei Rahmengebühren, scheint dies der einzig richtig Weg zu sein.

Irgendwie unbefriedigend, aber so ist es im Sozialrecht ja immer. :mrgreen:
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Antworten