Gegnerische RA-Kosten verauslagt - Weiterberechnung an Mdt.?
Verfasst: 03.04.2018, 15:30
Ich arbeite gerade Altlasten einer Kollegin auf die uns verlassen hat, in einer Akte ist mir eine "Auslage" ins Auge gestochen, die noch aus 2017 datiert und bisher nicht zur Akte gebucht war.
Der Mandant hatte leider versäumt, innerhalb der Frist auf einen Kostenfestsetzungsbeschluss zu zahlen; die Gegenseite forderte ihn daher zur Zahlung auf und machte mit gleichem Schreiben eine 0,3 ZV-Gebühr + Auslagenpauschale geltend. Diese RA-Kosten haben wir (für uns untypisch) für den Mandanten verauslagt...nun möchte ich sie in die Akte buchen und mit der nächsten Honorarnote abrechnen.
Mir stellt sich aber die Frage, wie ich das nun einbuchen soll. Nach neuer Rechtsprechung müssten auf solche "Kostennoten" an den Mandanten ja eigentlich Ust. enthalten sein...in diesem Fall aus Mai 2017 ist keine Ust. enthalten. Es ist auch keine direkte Kostennote, sondern eher eine Kostenaufstellung die sich in das Schreiben integriert... Stelle ich dem Mandanten die Kosten ohne Ust. in Rechnung oder kommt da noch Ust. rauf?
Den entsprechenden Anwalt kann ich leider auch nicht fragen, weil er die Kanzlei ebenfalls verlassen hat...
LG
Der Mandant hatte leider versäumt, innerhalb der Frist auf einen Kostenfestsetzungsbeschluss zu zahlen; die Gegenseite forderte ihn daher zur Zahlung auf und machte mit gleichem Schreiben eine 0,3 ZV-Gebühr + Auslagenpauschale geltend. Diese RA-Kosten haben wir (für uns untypisch) für den Mandanten verauslagt...nun möchte ich sie in die Akte buchen und mit der nächsten Honorarnote abrechnen.
Mir stellt sich aber die Frage, wie ich das nun einbuchen soll. Nach neuer Rechtsprechung müssten auf solche "Kostennoten" an den Mandanten ja eigentlich Ust. enthalten sein...in diesem Fall aus Mai 2017 ist keine Ust. enthalten. Es ist auch keine direkte Kostennote, sondern eher eine Kostenaufstellung die sich in das Schreiben integriert... Stelle ich dem Mandanten die Kosten ohne Ust. in Rechnung oder kommt da noch Ust. rauf?
Den entsprechenden Anwalt kann ich leider auch nicht fragen, weil er die Kanzlei ebenfalls verlassen hat...
LG