Abrechnung Vergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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tine001
Kennt alle Akten auswendig
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#1

29.03.2018, 09:43

Huhu,

es läuft hier ein Klageverfahren, wir sind Beklagte. Es fanden diverse GTs statt mit keinem Ergebnis. Wir haben uns dann später nochmal mit Gegenseite zusammengesetzt und es wurde sich geeinigt. Wir haben dem Gericht geschrieben, dass sich die Beteiligten außergerichtlich geeinigt haben, dass nur hinsichtlich der Kosten sich nicht geeinigt werden konnte, dass Gericht Kostenentscheidung treffen soll und das Verfahren im übrigen für erledigt erklärt wird.

Kann ich hier ganz normal die 1,3 VG + 1,2 Tg + 1,0 EG abrechnen.
Verfahren befand sich ja nunmal im gerichtlichen Prozess und da kann ich ja nur die 1,0 nehmen, oder?

Ich weiss eine dämliche Frage, aber ich muss sie grad mal loswerden :)

Lg Tine
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Anahid
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#2

29.03.2018, 09:45

Abrechnen kannst Du das, richtig. In eine Festsetzung kannst Du die EG aber wohl nicht reinnehmen. Und ja, weil gerichtlich anhängig, fällt nur eine 1,0 EG an.
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astra0810
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#3

01.04.2018, 15:57

Ich bin zwar "nur" Azubi, aber für mich zum Verständnis...
Kostenschuldner ist der Auftraggeber....

Was spricht den dagegen, das bei KFA anzugeben? Die 1003 VV RVG fällt doch tatsächlich an? :kopfkratz

Ist den die Mitteilung an das Gericht, dass sich der Streit, zumal dieser nicht vor Gericht protokolliert wurde, ein Titel? :oops:
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