es läuft hier ein Klageverfahren, wir sind Beklagte. Es fanden diverse GTs statt mit keinem Ergebnis. Wir haben uns dann später nochmal mit Gegenseite zusammengesetzt und es wurde sich geeinigt. Wir haben dem Gericht geschrieben, dass sich die Beteiligten außergerichtlich geeinigt haben, dass nur hinsichtlich der Kosten sich nicht geeinigt werden konnte, dass Gericht Kostenentscheidung treffen soll und das Verfahren im übrigen für erledigt erklärt wird.
Kann ich hier ganz normal die 1,3 VG + 1,2 Tg + 1,0 EG abrechnen.
Verfahren befand sich ja nunmal im gerichtlichen Prozess und da kann ich ja nur die 1,0 nehmen, oder?
Ich weiss eine dämliche Frage, aber ich muss sie grad mal loswerden
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Lg Tine