Terminsgebühr bei VU in welcher Höhe?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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sugar88
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#1

15.03.2018, 11:29

Liebe Kolleginnen,

Bin gerade etwas verunsichert:

Chef war beim Gerichtstermin

Gegenseite erklärt in Bezug auf unsere Mandantin (Beklagte zu 3) den Rechtsstreit für erledigt.

Wir schließen uns der Erledigungserklärung an

Es ergeht auf Antrag des Klägers ein Teil-VU weil Beklagter zu 1) nicht erschienen ist.

Terminsgebühr fällt ja an bin aber gerade etwas verunsichert in welcher Höhe
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

15.03.2018, 13:07

In Höhe von 1,2. Dein Chef war ja da.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Lori79
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#3

14.11.2018, 11:12

Hallo Zusammen,
stehe ich hier gerade aufm Schlauch:
Wir vertreten die Beklagte. Sind nicht zum Termin gegangen, da der Beklagte sich nicht gemeldet hat. Es ergang ein Vu. Wir haben Einspruch eingelegt und im Anschluss daran das Mandat niedergelegt.
Ich wollte jetzt einen KFA nach § 11 machen, da er unsere Kostenrechnung nicht gezahlt hat.
Meine Kollegin hat wie folgt abgerechnet:
1,2 Verfahrensgeb.
0,5 Terminsgebühr
Meines Erachtens ist die Terminsgebühr nicht entstanden.
Ich müsste dem Mandanten ja dann auch eine neue Rechnung schicken , bevor wir einen KFA machen.
Danke Euch
...
Kennt alle Akten auswendig
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#4

14.11.2018, 11:20

Wenn kein Termin wahrgenommen wurde, dann ist auch keine TG entstanden.
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